Berufshaftpflicht sinnvoll?

Begonnen von clarion, 26.08.2019 18:31

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clarion

Hallo,

ich habe gerade bei einem bekannten Magazin gelesen, dass zwei Polizeibeamte einen Polizei-Hubschrauber falsch betankt haben und deswegen mit Hunderttausende Euro in Regress genommen werden. Beim Dienstwagen könnte mir das auch passieren. Es wären auch bei uns Szenarien denkbar, dass aufgrund eines Fehlers meinerseits Zigtausende an Fördergeldern zurück gezahlt werden müssen.

Eine Berufshaftpflicht habe ich nicht. Ich habe vor drei Jahren Angebote zu Berufs- und Privathaftpflicht Kombinationen eingeholt. Und die Gesellschaften mit Berufshaftpflicht hatten bescheidene Konditionen zur Privathaftpflicht und umgekehrt und da habe ich mich gegen eine Berufshaftpflicht entschieden. Vom Preis war der Unterschied nicht groß von der Leistung hingegen sehr.

Wie handhabt ihr das?

inter omnes

Da bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes regelmäßig nur eine Regressnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Betracht kommt, halte ich eine Berufs-bzw. Diensthaftpflichtversicherung bei einem ansatzweise gewissenhaften Angehörigen des öffentlichen Dienstes für absolut überflüssig.

lowsounder

Gibt es einen Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Diensthaftpflicht oder sind das nur zwei Begriffe die ein und das Selbe meinen?

Ich war auf jeden Fall früher Soldat und hatte Material im Wert von mehreren Millionen Euro zu Verwalten. Ich hab mich da mit einer Diensthaftpflicht einfach sicherer gefühlt.
Heut, wo ich diese Materialverantwortung nicht mehr hab, hab ich auch keine Diensthaftpflicht mehr.

Spid

Auch als Soldat war das unnötig. Auch wenn Disziplinarvorgesetzte aufgrund ihres mangelhaften Verständnisses der Haftungsregeln dazu neigen, auf Haftung zu entscheiden, steht dagegen der Rechtsweg offen - und vor dem VerwG wird das wieder geradegerückt.

inter omnes

Zitat von: lowsounder in 27.08.2019 06:53
Gibt es einen Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Diensthaftpflicht oder sind das nur zwei Begriffe die ein und das Selbe meinen?

Das ist im Wesentlichen das gleiche, branchenspezifisch wird im Versicherungsjargon mal die eine, mal die andere Variante verwendet. Im öffentlichen Dienst neigen die meisten Versicherer zur Bezeichnung Diensthaftpflichtversicherung.

lowsounder

Ah vielen Dank!

Zitat von: clarion in 26.08.2019 18:31
.... Beim Dienstwagen könnte mir das auch passieren....

Es gab schon Fälle wo Polizisten Super statt Diesel in ihr Dienstfahrzeug getankt haben und es wurde auf grobe Fahrlässigkeit entschieden.

Texter


clarion

So etwas ist den o.g. Polizisten auch passiert. So hatten Sprit für Sportflugzeuge statt für Jets getankt. Die Polizisten sind vor Gericht gezogen. Entscheidung steht noch aus.

lowsounder

Zitat von: Texter in 27.08.2019 08:04
von wem?

BVerwG in Leipzig (Urt. v. 02.02.2017, Az. 2 C 22.16)


Controller

Ich hatte auch mal eine. Da gab es einen Mitarbeiter, der hatte seinen Generalschlüssel in der Außentür vergessen, der natürlich weg war.
Da dem Mitarbeiter (außer einer ernsten Ansprache) überhaupt nichts passiert ist, habe ich diese Versicherung gekündigt, weil für mich kein entsprechender Versicherungsfall mehr vorstellbar war.

Keeper83

Also wenn ich mir vorstelle, ich müsste damit rechnen, für jeden Planungs- oder Bauleitungsfehler persönlich in Haftung genommen zu werden, würde ich die Arbeit sofort einstellen! Sowohl bei meinem Arbeitgeber in der PW als auch im ÖD gibt es dafür entsprechenede Versicherungen.
Das gilt mit Sicherheit auch fürs falsch tanken. Wenn das nicht einmal die Woche vorkommt.
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen.

Spid

Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...

inter omnes

Um die Falschbetankungsfälle vielleicht einmal in ein rechtes Licht zu rücken:

Auszug aus BVerwG in Leipzig, Urt. v. 02.02.2017, Az. 2 C 22.16:

Das Verwaltungsgericht hat für das Revisionsgericht bindend festgestellt, dass im Bereich des beklagten Polizeipräsidiums zum Zeitpunkt des Vorfalls ausschließlich Dieselfahrzeuge verwendet wurden und dass dem Kläger am Tag des Vorfalls auch bewusst war, mit einem Dieselfahrzeug unterwegs zu sein.

Jedem Kraftfahrzeugführer ist die Bedeutung der unterschiedlichen Kraftstoffarten bekannt. Um gravierende Schäden am Kraftfahrzeug zu vermeiden, leuchtet es jedem Nutzer ein, dass beim Betanken des Fahrzeugs auf die Wahl der richtigen Zapfpistole und damit Kraftstoffart besonders zu achten ist. Dadurch dass sich der Kläger beim Tankvorgang nicht vergewissert hat, die richtige Zapfpistole gewählt zu haben, hat er diejenigen Verhaltenspflichten missachtet, die jedem Kraftfahrzeugführer beim Betanken eines Kraftfahrzeugs ohne weiteres einleuchten.


Wie ich schon in meinem ersten Beitrag schrieb: Ein ansatzweise gewissenhafter Amtswalter braucht keine Sorge vor Regressnahme zu haben. Wer allerdings mit verbundenen Augen oder Gehirnzellen tankt, oder als Kassenmitarbeiter ebenso Überweisungsträger ausfüllt...nunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...

Hain

Zitatnunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Keeper83

Zitat von: Spid in 27.08.2019 08:43
Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.