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Berufshaftpflicht sinnvoll?
			was_guckst_du:
			
			...das regelte man früher nach BGB...da gabs mal eine Regelung, die hieß: ...wer einer Frauensperson unter Vortäuschung falscher Tatsachen zum Beischlaf verleitet, ist zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens verpflichtet.. :D  soll heißen"muss Unterhalt zahlen" 8)
Allein der Begriff "Frauensperson"...einfach herrlich ;D
		
			Mask:
			
			
--- Zitat von: Skedee Wedee am 23.09.2019 15:56 ---...ich kenne nur die alte Definition eines Verwaltungsaktes... "Wenn der Beamte die Beamtin packt, nennt man das Verwaltungsakt."  8)
Ob danach die Berufshaftpflicht greift?  ???
--- End quote ---
Ich hau mich weg  :D :D
		
			Laemat:
			
			Wir müssen mal am Karma von "was guckst du" arbeiten. Alte Fundstücke werden viel zu wenig gewürdigt.
P.S. ok das war zweideutig
		
			was_guckst_du:
			
			...mein Karma habe ich mir hart erarbeitet... 8) ...aufs Verhältnis bezogen, fällt da sogar Spid gnadenlos ab... ;D
		
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