Autor Thema: neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a  (Read 16738 times)

Okidoki

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Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur neuen Eingruppierung (Entgeltgruppe 9a, TVBund).

Nach dem Urteil aus 2018 wurden ja nun die Beschäftigten der Justiz/Staatsanwaltschaften, die eine Serviceeinheit ganzheitlich führen, in die Gruppe EG9a eingruppiert, da der Arbeitsvorgang als solches zusammenhängend bewertet wird und nicht mehr aufgespalten werden darf. Bei Durchsicht der Entgeltordnung ist mir aufgefallen, dass es z. B. bei EG 6 heißt, der Beschäftigte muss 1/3 schwierige Tätigkeiten haben, um in EG 8 zu kommen. Aber bei EG 9a steht kein zeitlicher Anteil der schwierigen Tätigkeiten dabei. Anbei der Auszug

Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
mit schwierigen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 3
mit schwierigen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 8
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
mit mindestens zu einem Drittel schwierigen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 3
mit mindestens zu einem Drittel schwierigen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
mit mindestens zu einem Fünftel schwierigen Tätigkeiten.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 1.)
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
2. Beschäftigte der Fallgruppe 3
mit mindestens zu einem Fünftel schwierigen Tätigkeiten.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 1.)
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
3. Beschäftigte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

Wie muss ich das verstehen? Woher genau weiß man jetzt, welche Voraussetzung man für 9a braucht?

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG
Heike

Spid

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Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #1 am: 27.08.2019 12:58 »
Indem man §12 Abs. 2 TVÖD liest und versteht.

WasDennNun

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Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #2 am: 27.08.2019 13:03 »
wo nix steht gilt 50%

Okidoki

  • Gast
Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #3 am: 27.08.2019 15:55 »
Danke für die Antwort. Aber nach dem Urteil aus 2018 müssen Beschäftigte meines Wissens nach eben nicht mehr die Hälfte an schwierigen Tätigkeiten erreichen? 🤔

Spid

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Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #4 am: 27.08.2019 16:01 »
Dann handelt es sich um mangelhaftes Wissen.

Okidoki

  • Gast
Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #5 am: 27.08.2019 16:26 »
Okay kannst Du mir dann bitte dabei helfen, es zu verstehen? Was hat sich deiner Meinung nach durch das Urteil geändert? Denn das mit den 50 % für Eg 9 war schon vorher so. Sind die 50 % nun anders erreichbar, da Arbeitsvorgänge nicht mehr komplett trennbar sind und wenn ja wie muss man sich das jetzt in der Praxis vorstellen?

Spid

  • Gast
Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #6 am: 27.08.2019 16:30 »
Es hat sich durch das Urteil überhaupt nichts an Eingruppierungen oder Tätigkeitsmerkmalen geändert. Es wurde lediglich die fehlerhafte Rechtsmeinung eines AG zu den zu bildenden Arbeitsvorgängen korrigiert.

Okidoki

  • Gast
Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #7 am: 27.08.2019 16:57 »
Da Du nicht mehr darüber schreibst gehe ich davon aus, dass Du dann auch nicht weißt, wie genau die Arbeitsvorgänge nun richtig bewertet werden. Beschäftigte in der Justiz/Staatsanwaltschaften werden nun definitiv anders bewertet als vorher und sind beim Bund deshalb höhergruppiert worden. In Nrw existiert mittlerweile ein Urteil für die Länder (in Berufung). Weiß vielleicht jemand anders, wie das mit den Arbeitsvorgängen bei der Justiz nun genau ist? Danke

nichts_tun

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Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #8 am: 27.08.2019 17:06 »
Lies dir doch bitte das Urteil ab Rn. 25 durch: https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2018-2&nr=20285&pos=1&anz=22

Die Bildung der Arbeitsvorgänge ist entscheidungserheblich, nicht die Zuordnung zu einem Tätigkeitsmerkmal.

Spid

  • Gast
Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #9 am: 27.08.2019 17:11 »
Arbeitsvorgänge werden gebildet, wie sie immer gebildet wurden. Die Bewertung durch den AG war und ist tariflich unbeachtlich und berührt die Eingruppierung in keinster Weise. Ein Urteil kann zu keiner Höhergruppierung führen. Es korrigiert höchstens die falsche Rechtsmeinung eines AG durch Feststellung der zutreffenden Eingruppierung. Es entfaltet seine unmittelbare Wirkung grundsätzlich auch nur im jeweils beurteilten Einzelfall.

Okidoki

  • Gast
Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #10 am: 27.08.2019 17:24 »
Die Einzelfälle, die genauso gelagert sind, wurden höhergruppiert. Mich interessiert, was am Arbeitsvorgang durch das Urteil genau berichtigt wurde und wie genau sich das nun auf den Arbeitsplatz in der Serviceeinheit bei der Justiz auswirkt.

Spid

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Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #11 am: 27.08.2019 17:26 »
Nein, sie wurden nicht höhergruppiert. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sie waren also bereits zuvor in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.

Okidoki

  • Gast
Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #12 am: 27.08.2019 17:30 »
Nein sie waren vorher falsch eingruppiert, weil der AG den Arbeitsvorgang anders sah. Aufgrund des Urteils wurde diejenige und alle gleichgelagerten Fälle höhergruppiert.

Spid

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Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #13 am: 27.08.2019 17:38 »
TB können nicht falsch eingruppiert sein, da sie stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung des AN in keinster Weise.

Okidoki

  • Gast
Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
« Antwort #14 am: 27.08.2019 17:40 »
Weiß vielleicht jemand anders eine Antwort? Wir reden hier anscheinend von verschiedenen Dingen.