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Beschäftigungszeit Kündigungsfrist

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Idkme:
Guten Tag,
Danke für die Aufnahme. Ich habe vor zu kündigen und stehe vor einer schwierigen Frage. Ich bin seit August 2015 bis Juli 2018 in einer Ausbildung im öffentlichen Dienst gewesen. Danach wurde ich zwei Jahre befristet angestellt. Vertrag läuft noch. Nun möchte ich kündigen und mir stellt sich die Frage wie lange meine beschaftigungszeit ist. Gehört die Ausbildung dazu oder nur das eine Jahr im befristeten Angestellten Verhältnis? Laut TVL hätte ich nämlich entweder 6 Wochen zum Monatsende oder 4 Monate zum Quartal.
Habe bereits mehrere Personen dazu befragt, jedoch hatte keiner eine konkrete Antwort darauf.

Danke für eure Hilfe.

Spid:
Es zählt nur die Zeit im Arbeitsverhältnis.

Idkme:

--- Zitat von: Spid am 27.08.2019 20:23 ---Es zählt nur die Zeit im Arbeitsverhältnis.

--- End quote ---
Danke für die Antwort, aber wo steht das im Tarif Vertrag? Gibt es dafür eine Klausel denn meines Wissens wird es nirgendwo ausgeschlossen.

Spid:
Dann ist Dein Wissen mangelhaft. Hast Du die infragekommenden maßgeblichen tariflichen Regelungen überhaupt gelesen? Sowohl der §30 Abs. 5 TV-L als auch der §34 Abs. 3 Satz 1 TV-L stellen doch explizit auf Arbeitsverhältnisse ab.

Idkme:

--- Zitat von: Spid am 27.08.2019 21:02 ---Dann ist Dein Wissen mangelhaft. Hast Du die infragekommenden maßgeblichen tariflichen Regelungen überhaupt gelesen? Sowohl der §30 Abs. 5 TV-L als auch der §34 Abs. 3 Satz 1 TV-L stellen doch explizit auf Arbeitsverhältnisse ab.

--- End quote ---
Habe ich gelesen. Tut mir leid bin leider in der Sache ein Laie und habe unter anderem das Internet durchforstet.
Dort wird auch davon geredet. Wie sieht es danach denn aus?

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/806_kuendigung-bei-der-kuendigungsfrist-die-ausbildungszeit-mit-beruecksichtigen/

Muss mir sicher sein da momentan für mich die Zeit etwas knapp wird :D

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