Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Beschäftigungszeit Kündigungsfrist
Lars73:
Hier entscheidend ist die tarifliche Regelung. Wie diese zu interpretieren ist hat Spid zutreffend beschrieben. Diskussionen zur abweichenden gesetzlichen Regelung sind da unerheblich.
WasDennNun:
--- Zitat von: Idkme am 27.08.2019 21:55 ---Muss mir sicher sein da momentan für mich die Zeit etwas knapp wird :D
--- End quote ---
Schon mal daran gedacht zu dem dir genehmen Zeitpunk zu kündigen und hoffen, dass der AG keine Klage einreicht.
oder besser noch
Mit dem AG reden und einen Aufhebungsvertrag zumachen, damit man ohne Kündigungsfristen geraffel auseinander geht.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Idkme am 27.08.2019 21:55 ---
Habe ich gelesen. Tut mir leid bin leider in der Sache ein Laie […]
--- End quote ---
Hattet ihr während der Ausbildung denn keinen ausbildungsbegleitenden Unterricht? Keine Berufsschule? Ich nehme mal an, du hast die Ausbildung nicht in einem verwaltenden Beruf gemacht, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es keine allgemeinen Unterrichtseinheiten zum Thema "Was ist ein Ausbildunsverhältnis, was bedeutet es?" (jene Unterrichtseinheiten, in denen man über seine Rechte wie auch Pflichten aufgeklärt wird).
Ich weiß jedenfalls noch, dass man uns das Mantra "Ausbildungszeichen sind keine Beschäftigungszeiten" wie mit der Dampfpresse immer und immer wieder ins Hirn gepresst hat und wenn es einer dann immer noch nicht drauf hatte, hätte ich mich nicht gewundert, wenn er das 100 mal an die Tafel hätte schreiben müssen.
Will sagen: Arbeitsverhältnis ungleich Ausbildungsverhältnis, Ausbildungszeiten also nicht berücksichtigen, wenn irgendwo was von Arbeitsverhältnis, Beschäftigungszeiten o. Ä. steht.
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