Mir ist bekannt, dass die Elternzeit für die Stufenlaufzeit nicht angerechnet wird.
Wie sieht es aber aus, wenn ich während des Mutterschutzes (freiwillig) und während der Elternzeit der gleichen Tätigkeit auf 450€-Basis im gleichen Unternehmen nachgegangen bin? Zählt das auch nicht dazu, weil es ja quasi ein anderer Arbeitsvertrag ist?