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Beurteilung / Zwischenzeugnis durch alten Arbeitgeber

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Spid:
Die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle ist ein triftiger Grund.

TV-Ler:

--- Zitat von: ichEinfachUnverbeamtet am 16.09.2019 10:29 ---Ich benötige aber ein aktuelles Zeugnis, welches ich mit in die Bewerbungen legen möchte.

--- End quote ---
Das ist der triftige Grund.

ichEinfachUnverbeamtet:

--- Zitat von: TV-Ler am 16.09.2019 10:39 ---
--- Zitat von: ichEinfachUnverbeamtet am 16.09.2019 10:29 ---Ich benötige aber ein aktuelles Zeugnis, welches ich mit in die Bewerbungen legen möchte.

--- End quote ---
Das ist der triftige Grund.

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--- Zitat von: Spid am 16.09.2019 10:32 ---Die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle ist ein triftiger Grund.

--- End quote ---
Oh, das hätte ich so nicht eingeschätzt - sehr schön. Das kann man dann ja immer als Grund angeben - auch wenn ich nur aus Spaß am Ärgern meines Chefs oder als ABM für meinen Chef eins möchte und gar nicht wirklich auf der Suche bin  ;D
Super!

@edit:
ich bin natürlich in der Tat am Suchen, aber nice to know  ;)

Das ich suche muss aber als Begründung bei der Abforderung mit angegeben werden? Dann wüsste mein Chef ja, dass ich mich umoriente. Dann würde ich mit dem wahrscheinlich schlechter werdenden Betriebsklima leben müssen  :o Oder schreibt man das nicht so direkt bei der Abforderung rein, dass man auf der Suche nach einer neuen Stelle ist?

heidi80:
ein wenig spät, aber hier die Kommentierung dazu. Der letzte Satz sollte Aussage genug sein  ;D


--- Zitat ---III. Zwischenzeugnis ( Absatz 2 )
37   
Gemäß Absatz 2 ist der Arbeitnehmer berechtigt, beim Vorliegen triftiger Gründe unabhängig von den Voraussetzungen des Absatzes 1 bereits während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Dem Antrag auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses braucht der Arbeitgeber nur nachzukommen, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund nennt. Dabei sollte nicht kleinlich vorgegangen werden. Als triftig ist der vom Arbeitnehmer vorgebrachte Grund anzusehen, wenn er den Wunsch des Angestellten auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses bei verständiger Betrachtungsweise als berechtigt erscheinen lässt. Triftige Gründe sind insbesondere: Bewerbung um eine andere Stelle oder um einen Ausbildungsplatz, geplanter Stellenwechsel, Versetzung.
--- End quote ---



--- Zitat ---Das ich suche muss aber als Begründung bei der Abforderung mit angegeben werden?
--- End quote ---
aus der Kommentierung: Dem Antrag auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses braucht der Arbeitgeber nur nachzukommen, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund nennt.

ichEinfachUnverbeamtet:
Hallo,

es hat sich bisher noch nicht viel getan  >:( ich habe die Anfrage an den zuständigen Bereichsleiter geschickt. Dieser hat es weitergeleitet an den PersBereich (so seine mündliche Aussage). Nach 4 Wochen habe ich erneut nachweislich per EMail mit dem Hinweis auf 35/4 TV-L beim Bereichsleiter nachgefragt und die mündliche Info erhalten, er hätte einen Vordruck vom Personaler erhalten und diesen nun weiter zum UnterbereichsLeiter geschickt. Den habe ich noch nicht erreicht. Ich habe aber erfahren (nur vom Hören-Sagen), dass er es an den Sachbearbeiter weitergeben wird, welcher mit mir zusammenarbeitet, da der mich ja am besten einschätzen kann. Der SB hat das Formular noch nicht erhalten, der Unterbereichsleiter ist nicht erreichbar.

Mitlerweile sind 6 Wochen vorbei und ich habe immer noch nichts in der Hand. Habe ich noch eine Möglichkeit außer weiter zu warten? Der Bereichsleiter kann (will) nicht helfen - er meinte: ich habs ja weitergegeben, mehr kann ich nicht tun...

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