Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
§28 TVÖD Sonderurlaub
DarkRanger:
Als erstes würde mich interessieren, ob bei einem Sonderurlaub das Arbeitsverhltnis vollkommen erlischt. Denn wenn man noch offiziell "arbeitet" wie will man dann ein zweites Arbeitsverhältnis eingehen ?
Was sagt die Personalabteilung, wenn plötzlich die P-Akte von einer andern Behörde angefordert wird?
Was sagt die neue P-Abteilung wenn man sagt ( oder schlimmer: sie erfährt es durch die Akte), man ist für 2 Jahre im Urlaub und dann schau ich mal.
Alternativ wäre die Anmeldung einer Nebentätigkeit in der alten behörde, was zwar bei Angestellten nur anzeige- aber nicht genehmigungpflichtig ist, aber durchaus über eine Nebentätigkeit hinaus geht.
Also so einfach sehe ich diese Idee nicht.
TV-Ler:
--- Zitat von: DarkRanger am 23.09.2019 10:25 ---Als erstes würde mich interessieren, ob bei einem Sonderurlaub das Arbeitsverhltnis vollkommen erlischt.
--- End quote ---
Nein, es erlischt natürlich nicht. Es ruht lediglich.
Max:
Probiere es einfach mal.
Bei uns ist hier Flexibilität. Geht von langjährig abwesenden GVP-Leichen die wohl nie wieder auftauchen werden, über Beurlaubungen mit erwarteter Rückkehr und umgekehrt Leute die ganz offiziell ausgeschieden sind aber immer noch wegen "Altlasten" auftauchten.
Ist jedoch nur eine Option für das obere Ende der Gehaltsskala.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version