Dein Chef hat im Regelfall keinen Einfluss auf die Eingruppierung. Dein Chef ist dafür verantwortlich, dir Aufgaben zu übertragen, die deiner Entgeltgruppe entsprechen. Sollen dir andere - ggf. höherwertige - Aufgaben übertragen werden, ist dies mit der Personalabteilung abzustimmen, da in dein Arbeitsverhältnis eingegriffen wird.
Sofern dein Höhergruppierungsantrag - wobei es einen solchen Antrag gibt, abgesehen von § 29b TVÜ-VKA - als Geltendmachung i. S. d. § 37 TVöD aufzufassen sein sollte, ist dieser an die Personalabteilung zu senden und nicht an den unmittelbar Vorgesetzten.
Wie angeführt, es gibt keine Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung, nach welcher du in EG 11 höhergruppiert wirst. Da du auch bislang nicht vorgetragen hast, welche Tätigkeiten du auszuüben hast, kann hier seitens der Foristen nicht geprüft werden, ob überhaupt Aussicht darauf besteht, dass "besondere Leistungen" im Tarifsinne festzustellen wären.