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"Bildungsurlaub" zur Prüfungsvorbereitung?
Spid:
--- Zitat von: Gemeindefuzzi am 30.08.2019 09:39 ---
--- Zitat von: Spid am 30.08.2019 09:15 ---Ich sehe durchaus einen wichtigen Grund, weshalb durchaus ein Anspruch aus §28 TVÖD gegeben sein könnte.
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Das könnte klappen.
Aber das will er mit Sicherheit nicht!
Er möchte was "geschenkt" bekommen. Sonderurlaub im eigentlichen Sinne, ist nicht sein Begehr ;-)
Käme eine Arbeitsbefreiung nach §29 (3) TVöD in Betracht? (Ich sehe diese hier nicht.)
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Sehe ich auch eher nicht.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Spid am 30.08.2019 09:45 ---Der TVAÖD findet aber nur Anwendung auf Ausbildungsverhältnisse.
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Ist auch wieder wahr.
Da hatte ich das "(AL1)" wohl überlesen, mein Fehler, entschuldigt bitte.
Gemeindefuzzi:
Danke für Eure Hilfe!
heidi80:
Wie sieht es denn aus mit den 5 Tagen Bildungsurlaub? Vllt findet sich ja ein offizieller(s) Kurs/Seminar, wo genau diese Prüfungsvorbereitung zum AL1 angeboten wird? Dann kannst du (pro Jahr) bis zu 5 Tagen (bezahlten) Bildungsurlaub beantragen?!?
--- Zitat ---und wäre mit ein- zwei Tagen im Gepäck wieder raus gegangen.
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Japp, bei uns wären die dann aber von deinem Urlaubskonto abgezogen worden. Wir "verschenken" keinen Urlaub, auch nicht an "Dummsteller" ;D
Alien1973:
--- Zitat von: heidi80 am 05.09.2019 11:58 ---Wie sieht es denn aus mit den 5 Tagen Bildungsurlaub? Vllt findet sich ja ein offizieller(s) Kurs/Seminar, wo genau diese Prüfungsvorbereitung zum AL1 angeboten wird? Dann kannst du (pro Jahr) bis zu 5 Tagen (bezahlten) Bildungsurlaub beantragen?!?
Genau das ist momentan bei mir im Büro der Fall bei einer Kollegin welche den AL1 gerade absolviert. Sie bekommt diese 5 Tage unter Bezahlung frei zur Prüfungsvorbereitung...
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