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[BY] IT Zuschlag Art. 60a BayBesG

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Philipp81:
Hallo zusammen,

ich lese schon sehr lange in diesem Forum mit, was mir oft eine große Hilfe war.
Jetzt habe ich noch Fragen zum Art. 60a BayBesG.
In immer mehr Stellenanzeigen wird Beamten dieser Zuschlag angeboten (400€).
Ist es möglich, diesen Zuschlag auch an Bestands-Beamte zu vergeben?
Momentan wird in unserer Behörde viel darüber gesprochen und die Gefahr ist groß, dass Beamte zu anderen Dienstherren versetzt werden wollen.
Mir ist nicht klar warum man etwas einführt, was zu einer erhöhten Fluktuation bei den Beamten führt.
Durch diesen Zuschlag werden ja keine neuen Fachkräfte gewonnen, sondern nur umverteilt.

Gruß Phil

Mask:
Hi, bin aus Hessen und daher im BayBesG leider nicht bewandert, aber ich lese den so, dass er nur „beim Einstieg“ zu zahlen ist, quasi um das harte Brot des Eingangsamtes etwas schmackhafter zu machen. Für Bestandspersonal, dass sich ja hoffentlich auch nicht mehr in der Nähe des Eingangsamtes befindet, ist das wohl nicht gedacht. Das jetzt aber nur von einmal schnell drübergelesen, lasse mich gerne eines besseren belehren

Mayday:
Für Bestandsbeamte kommt wohl allenfalls ein Zuschlag nach Art. 60 BayBesG in Betracht.

inter omnes:
Art. 60a BayBesG ist ausweislich seines klaren und eindeutigen Wortlautes nicht für bereits beschäftigte Beamte anwendbar.

Philipp81:
Danke für die bisherigen Meinungen. Der Art 60 scheint ja auch nur bei einer Stellenbesetzung möglich zu sein.
Wie soll die Personalstelle da den Abgang von Fachkräften verhindern.

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