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[BY] IT Zuschlag Art. 60a BayBesG

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suiris:
Eigentlich haben es die anderen ja schon gesagt aber nur ums noch mal klarer zu machen:
Der Zuschlag nach Art 60a BayBesG kann tatsächlich nur bei einer Neueinstellung als Beamter im Bereich des BayBesG gewährt werden. Auch ein Wechsel zu einer anderen staatlichen bayerischen Behörde hilft also nicht den Zuschlag zu bekommen.

Details findet man auch in I Teil 3 Nebenbezüge Abschnitt 2 Zuschläge BayVwVBes (keine Ahnung wie man darauf richtig verweist): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV246838-NN20
Auf der Seite finden sich dann auch VVen zu Art 60a. Da sind dann auch ein paar Ausnahmen zu finden wann der Zuschlag doch gewährt werden kann (siehe 60a.1.3, 60a.1.4, 60a.1.5 und 60a.1.6).


Philipp81:
Vielen Dank, der Link war sehr hilfreich.

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