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TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune

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WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 03.09.2019 15:10 ---Du hast aber behauptet, Du hättest sie mitnehmen können - und das ist nunmal faktisch falsch.

--- End quote ---
und wenn schon, das Ergebnis zählt.
Ob ich faktisch meinen Urlaub nicht mitgenommen habe, aber faktisch ich beim neuen AG die gleiche Anzahl an Resturlaub erhalten habe, wie mir beim alten AG zustand, ist faktisch das was man wollte und was (oh wunder) auch geht. Gelebte Realität halt.

Spid:
Es ist rechtlich jedoch etwas völlig anderes - und was möglicherweise für die TE relevanter ist: es ist eine übertarifliche Regelung, die den Mitgliedern des KAV NW satzungsgemäß untersagt ist.

WasDennNun:
Und ich haben damit dem TE und der Rest der hier lesenden Welt mitgeteilt, das es Bereiche gibt, in denen es (übertarifliche, außertarifliche oder wie auch immer) Regelungen gibt.

Ob nur für für den TE relevant (oder irrelevant) ist mir persönlich Wumpe, weil es manchmal dann relevant für mitlesenden ist.

Und für das rechtliche zurechtrücken haben wir ja zum Glück z.B. dich.

Silvia MH:
Vielen Dank an Euch beide!

Jetzt hoffe ich darauf, dass beide Arbeitgeber mehr "WasDennNun"-inspiriert sind ...  ;)

Spid:
Ist die Kommune nicht Mitglied im KAV NW?

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