Im Zweifelsfalle würde ich sicherheitshalber eher vermeiden, einen dieser Begriffe für das zu verwenden, was du meinst, um Missverständnisse auszuschließen. Ich weiß nämlich, was du meinst (wie man das nennen würde, sei aber mal dahingestellt).
Das wird bei uns z. B. bei Auszubildenden direkt nach der Ausbildung so gehandhabt, die eigentlich eine E9a-Stelle übernehmen sollen. Denen will man aber nicht direkt die Verantwortung der E9a übertragen. Also werden die Tätigkeitsmerkmale der Stelle (und die Zeitanteile) geändert, sodass sie denen einer E7 entsprechen. Nach einem Jahr, wenn man auf der Stelle keinen groben Mist gebaut hat, werden diese dann erneut abgeändert, sodass sich die Tätigkeitsmerkmale einer E9a ergeben.
Das wird im Vorfeld aber bereits auch so klar kommuniziert und begründet, während man im vorliegenden Fall nicht einmal eruieren, ob so etwas denn überhaupt damit gemeint sein kann.
Das wird bei uns so ähnlich gehandhabt.
Allerdings nicht nach EG, sondern abhängig von der Person und der zu übertragenden Aufgaben.
-kommt der AN aus der Verwaltung?
-hat der AN schon eine ähnliche- oder bestenfalls schon gleiche Aufgabe gehabt?
Bei Einstellungen auf Leitungspositionen werden hier grundsätzlich noch nicht alle Aufgaben übertragen, es erfolgt immer eine Einarbeitung und dann eine schrittweise Übertragung. Allerdings ohne feste Zeitgrenzen. Der angekündigte Zeitraum bis zur vollständigen Übertragung kann durchaus verkürzt- in seltenen Fällen auch verlängert werden.
Allerdings MUSS ein solches Vorgehen auch kommuniziert werden.
Ich halte das auch durchaus für statthaft.
Eine Aussage, wie hier geschildert: "War schon immer so!" oder ähnliches, ist natürlich äußerst dämlich!