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Welche Entgeltgruppe kommt für mich in Frage?

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käsekuchen:
Hallo, leider kenne ich mich im öD nicht aus. Das ist auch leider nie Thema im Studium gewesen ^^

Ich studiere derzeit BWL und wollte mir was dazu verdienen, da ivh die Vorlesungen nur 1 mal pro Woche habe (den rest hab ich schon erledigt) und es auch keine Anwesenheitspflicht besteht und ich zudem endlich arbeiten will. Nun hab ich mir für eine Stelle bei der Kriminalpolizei beworben, nächsten Monat steht mein Vorstellungsgespräch an. Die Stelle ist für Gruppe 11 eingeschrieben, da mein Studium noch nicht fertig ist, ich allerdings drei Zertifikate (mit Prüfungen vom TüV) und eine dreijährige Ausbildung vorweisen kann, müsste ich ja in den Bereich E5 bis E8 kommen.

Angesichts der Zertifikate und der Ausbildung  die für die Stelle relevant sind, hoffe ich auf eine höhere Einstufung. Lieg ich mit meiner Argumentation richtig oder sollte ich da nochmals was nach lesen? Welche Eingruppierung haltet ihr für realistisch? Der Job ist auf Vollzeit angesetzt 

Lässt sich die Einstufung eigentlich verhandeln?

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Deine Prämissen zur Eingruppierung sind allesamt unzutreffend. Wenn die auszuübende Tätigkeit der E11 entspricht und keine Voraussetzung in der Person in dem entsprechenden Tätigkeitsmerkmal der EGO gegeben ist, bist Du in E11 eingruppiert. Ist eine Voraussetzung in der Person gegeben und Du erfüllst sie nicht, erfolgt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

Doppelkeks:

--- Zitat von: Spid am 04.09.2019 13:01 ---TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Deine Prämissen zur Eingruppierung sind allesamt unzutreffend. Wenn die auszuübende Tätigkeit der E11 entspricht und keine Voraussetzung in der Person in dem entsprechenden Tätigkeitsmerkmal der EGO gegeben ist, bist Du in E11 eingruppiert. Ist eine Voraussetzung in der Person gegeben und Du erfüllst sie nicht, erfolgt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

--- End quote ---

Gibt es unterschiede zwischen Polizei und Verwaltung?
Wenn jemand die tätigkeit einer E11 ausübert, jedoch kein Studium hat bzw. noch nicht abgeschlossen hat, kann dieser in die E10 eingruppiert werden oder muss in die E10 eingruppiert werden?

Spid:
Polizei ist Verwaltung. Ob jemand Tätigkeiten, die den Tätigkeitsmerkmalen einer E11 entspricht, ausübt, ist regelmäßig unbeachtlich, da es auf die auszuübende Tätigkeit ankommt. Entspricht die auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer E11, ist in diesen Tätigkeitsmerkmalen eine Voraussetzung in der Person gefordert und wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist man in der nächstniedriegeren Entgeltgruppe - hier E10 - eingruppiert. Sofern Deine auszuübende Tätigkeit keine speziellen Tätigkeitsmerkmale erfüllt und somit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale zur Anwendung kommen, gibt es für die E11 jedoch keine Anforderung in der Person.

Doppelkeks:
Das klingt sehr interessant! Wo finde ich dies schriftlich im Tariefvertrag?

Also ist es möglich für jemanden der eine Weiterbildung zum Techniker hat (nur die Ausbildung, nicht die Technikertätigkeiten) in die E10 zu kommen, wenn er die E11 Tätigkeiten ausübt?

Irgendwie glaube ich das die Personalabteilung immer nur Techniker liest, jedoch nicht die Stelle/Tätigkeiten betrachtet.

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