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Nachvertragliche Pflichten?

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Spid:
Nein, das ist genau das gleiche. Der AN hat während der Arbeitszeit die Außendarstellung des AG nach Außen zu vertreten, ob er nun McDonalds liebt oder nicht, ob er bedauert oder nicht.

werop:

--- Zitat von: Tanzo am 04.09.2019 14:41 ---..."handshake"-Fotos zum Abschied mache. Die Presseabteilung hat sogar schon "Zitate" vorformuliert, die ich sagen soll.

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--- Zitat von: Spid am 06.09.2019 09:46 ---...ist nichts anderes als Berufsbekleidung, auf der „McDonalds - ich liebe es“ zu tragen.

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Ok, der Vergleich ist schon nachvollziehbar und leuchtet ein.
Wobei es doch eine Grenze geben muss, welche völlig übertriebenen Äußerungen nicht mehr vom Direktionsrecht abgedeckt werden, schätze ich?!

Spid:
Sicherlich. Aussagen, die die Menschenwürde - die eigene oder die anderer - verletzen oder den Tatbestand einer Straftat erfüllen können sicherlich nicht verlangt werden.

MrRossi:

--- Zitat von: Spid am 06.09.2019 09:58 ---Nein, das ist genau das gleiche. Der AN hat während der Arbeitszeit die Außendarstellung des AG nach Außen zu vertreten, ob er nun McDonalds liebt oder nicht, ob er bedauert oder nicht.

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Der Vergleich hinkt schon deshalb weil "Ich liebe es" ein Markenimage/Werbeslogan ist.
Zu behaupten dass mir meine persönliche Entscheidung leid tut, nicht.

Spid:
Und Du denkst, daß der unbedarfte Beobachter zuerst ins Markenregister schaut, ob es sich um eine eingetragene Wortmarke handelt, um dann seine Schlüsse daraus zu ziehen?

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