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Nachvertragliche Pflichten?

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MrRossi:

--- Zitat von: Spid am 06.09.2019 08:30 ---Na, selbstverständlich kann er das, man denke nur mal an Berufsbekleidung.

--- End quote ---
Ja eben "Berufskleidung". Wenn aber hinten draufstehen soll "Ich bin psychisch labil" wird mich auch keiner dazu zwingen können damit durch die Einkaufsstraße zu laufen.

Spid:
Nein. Das wäre aber im Sachverhalt auch beim Pressetermin nicht gefordert, weshalb die Vorbringung unbeachtlich ist.

MrRossi:
Dir ist klar, dass es mir nur um die Aussage "ich bereue, dass ich mich entschieden habe zu gehen" geht?
Erkennbar sehe ich keine dienstliche Pflicht derart auf Anweisung zu behaupten. Außenstehende, die es durch die Veröffentlichung geben wird, werden nicht in die Lage versetzt zu erkennen, dass es nicht die Meinung des Betroffenen ist, und schon garnicht, dass der Betroffenen nicht in Selbstmitleid (was bereuen bedeuten kann) verfallen ist. Dies kann insofern schädlich für den Betroffenen sein, als dass Außenstehende folgern könnten, der Betroffene ist der Meinung er trifft (für sich) falsche Entscheidungen. In einer Abwägung der Interessen hat das Persönlichkeitsrecht hier bestimmt mehr Gewicht. Es schadet dem AG ja nicht wenn der Betroffene es nicht sagt. Es gibt mit Sicherheit andere Möglichkeiten den AG positiv erscheinen zu lassen, ohne das sich der  MA als reuig darstellen muss.

Spid:
Gibt es sicherlich, ich sehe aber keinen Grund, warum der AG gezwungen sein sollte, diese zu nutzen. Was vom AN hier verlangt wird, ist nichts anderes als Berufsbekleidung, auf der „McDonalds - ich liebe es“ zu tragen.

MrRossi:
Das sind verschiedene Dinge, da auch andere die Berufskleidung tragen und es zur Außendarstellung gehört.

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