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Nachvertragliche Pflichten?
Spid:
--- Zitat von: Tanzo am 05.09.2019 16:41 ---Hallo, ich bin angestellt EG15 und gelte gemäß GO als leitender Angestellter, der vom Gemeinderat bestätigt wurde. Demnach bin ich weder Beamter noch Wahlbeamter auf Zeit. Die Aussenwirkung ist jedoch unabhängig davon. Ich trete vom Ortschaftsrat bis gegenüber der Kultusministerin als Vertreter des Bürgermeisters auf, der in allen Angelegenheiten eine unbegrenzte Weisungs-, Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis erhalten hat.
Mich stört, dass ich auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses eingespannt werden soll - dass ich also nicht am letzten Tag das Interview X geben kann und am nächsten Tag (ohne Arbeitsverhältnis) genau das Gegenteil sagen kann. Das ist der Stein des Anstoßes. Da ich bspw. auch für Schulen verantwortlich bin, will ich nicht mit der Außenseitermeinung des Bürgermeisters in die Annalen eingehen. Jedem - auch der Presse - ist völlig klar, dass ich noch gebunden bin. Die Frage ist: wie weit über den letzten Arbeitstag hinaus?
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Gar nicht:
--- Zitat von: Spid am 04.09.2019 14:51 ---Sofern nicht irgendwelche einzelvertraglichen Regelungen existieren, sehe ich keine Grundlage für das inredestehende Verbot. Sag dem BM doch, er solle Deine angeblichen nachvertraglichen Pflichten konkret mit Rechtsgrundlage benennen, ansonsten müßtest Du seinen Vorschlag abschlägig bescheiden.
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MrRossi:
Es ist sicher keine geschuldetete Arbeitsleistung Unwahrheit, in eigener mich persönlich betreffender Sache zu erklären, Die geeignet ist sich ein falsches Bild über mich zu machen oder mich falsch darstellt. Es entsteht auch kein Schaden, diese Erklärung nicht abzugeben.
Spid:
Selbstverständlich ist die Außendarstellung des AG ggfs. geschuldete Arbeitsleistung und Deine Außendarstellung kannst Du in Deiner Freizeit pflegen
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 05.09.2019 17:08 ---Selbstverständlich ist die Außendarstellung des AG ggfs. geschuldete Arbeitsleistung und Deine Außendarstellung kannst Du in Deiner Freizeit pflegen
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Bestimmt kann der AG verlangen ihn gut aussehen zu lassen, aber nicht auf Kosten der Außendarstellung des AN.
Spid:
Na, selbstverständlich kann er das, man denke nur mal an Berufsbekleidung.
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