Hallo zusammen,
ich würde mich bei der folgenden Frage bzgl. der Kündigungsfrist über eine Hilfestellung der zahlreichen Experten hier freuen
![Smiley :)](/Smileys/default/smiley.gif)
Ich bin seit Beginn meines Berufslebens im öffentlichen Dienst, allerdings bei jeweils unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt. Die jeweils für mein Beschäftigungsverhältnis gültigen Tarifverträge waren.
1) VÖB-Tarif (Bundesverband öffentl. Banken);
2) TV-VKA und
3) TV-L (aktuelle Beschäftigung)
Im TV-L, §34 (3) ist geregelt, dass die Beschäftigungszeit bei allen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber zur Berechnung der Kündigungsfrist herangezogen wird. Kann ich daher davon ausgehen, dass auch der VÖB-Tarif in die Berechnung mit einbezogen wird, obwohl dieser ja eine gewisse "Sonderstellung" gegenüber Kommunen, Land und Bund hat?
Bei mir würde das starke Auswirkungen haben (zwischen 6 Wochen und 6 Monaten zum Ende des Quartals) und wäre daher ganz interessant zu wissen.
Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe :-)
Viele Grüße,
Panamera