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Frage zum Garantiebetrag

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lima:
Ich bin seit März 2018 im Öffentlichen Dienst. Dort bin ich in der EG 8 Stufe 3 gestartet. Mitte Oktober 2018 wurde ich dann in die E9 Stufe 2 mit verlängerten Stufenlaufzeiten höher gruppiert.

In der E8 Stufe 3 verdiente ich 2964,19
in der E9 Stufe 2 verdiente ich 3029,67

Steht mir dann aber nicht ab 01.01.2019 der Garantiebetrag in Höhe von 180 Euro zu? Oder greift das nicht, da die Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 stattgefunden hat.

WasDennNun:
Mit Gewissheit kann das hier noch keiner Beantworten, da ja noch nicht der neue TV veröffentlicht ist.
DAs was ich bisher hier mitbekommen habe ist, dass die, die einen alten Garantiebetrag bekommen, diesen an die neuen Garantiebeträge angepasst bekommen.
Aber wer kein Garantiebetrag bekommt (so wie du), der bekommt im Nachgang ebenfalls keinen, auch wenn er nach neuer Regelung einen bekommen würde.

Aber das ist nur meine Interpretation der Bruchstücke die man hier so lesen kann.

Chrille1507:
Hallo liebes Forum,

ich benötige bitte euer Wissen.
Meine Frage bezieht sich auf § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L:

"Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt."

Beispiel Mitarbeiter A wechselte zum 01.06.2019 von der Entgeltgruppe 10, Stufe 2 (3502,94 Euro) in die Entgeltgruppe 11, Stufe 2 (3628,98 Euro).

Gilt dieser Fall als "stufengleiche Zuordnung"?

In allen Beispielen die finden konnte, erfolgte der Wechsel in der Regel von Stufe 4 auf Stufe 3 oder ähnlich aber nie ein Wechsel mit Beibehaltung der gleichen Stufe.

Vielen Dank

Spid:
Ja.

Chrille1507:
Vielen Dank @Spid.

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