Ich wurde im Mai 2019 von der E3/2 in die E4/2 höhergruppiert. Aufgrund dessen, dass der Differenzbetrag niedriger als der Garantiebetrag war, wurde der Differenzbetrag zu den 100 € Garantiebetrag i. H. v. 64,27 € ausgezahlt.
Nun wird genau dieser Betrag in Summe für Mai bis Dezember 2019 zurückgefordert, da lt. Änderungstarifvertrag Nr. 11 eine Begrenzung auf den Betrag, welcher sich bei einer stufengleichen Högergruppierung als Höhergruppierungsgewinn ergeben würde, festlegt wird. Kurzum steht da, dass ein Garantiebetrag nicht mehr ausgezahlt wird, insofern man nach einer stufengleichen Höhergruppierung ein höheres Gehalt als vorher hat (und wenn es nur 1 Cent mehr wäre).
Ich stelle mir nun die Frage, ob ich dagegen aus irgendwelchen Gründen einen Widerspruch einlegen kann und/oder die Rückzahlungsforderung nach tariflicher Ausschlussfrist des § 37 TV-Lüberhaupt rechtens ist?
Vielen Dank im Voraus.