Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigung notwendig bei internem Stellenwechsel?

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Spid:
Im Nachweis nach dem NachwG wird nichts festgelegt, sondern nachgewiesen. Mehr ist auch grundsätzlich nicht erforderlich.

WasDennNun:
Ein einfacher Brief wo das drin steht ist doch ausreichend, oder?

Spid:
Ja. Insbesondere für die Charakterisierung der Tätigkeit genügt im öD regelmäßig z.B. auch die Aushändigung der Stellenausschreibung, siehe BAG Urteil vom 08.06.2005 - 4 AZR 406/04. Allerdings nur dann, wenn sie tatsächlich schriftlich vom AG an den AN ausgehändigt worden ist.

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