Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigung notwendig bei internem Stellenwechsel?

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Pietclock:
Da die Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag vermerkt ist, erschien es für mich schon nachvollziehbar, dass man diese Zeile geändert hat. Irgendwo muss ja vermerkt sein, wie die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses sind.
Und naja - ich ging schon davon aus, dass die Personalstelle einer größeren Behörde da korrekt arbeitet.

Spid:
Letzteres ist eine fehlerhafte Prämisse. Wenn das der Fall wäre, gäbe es wohl dieses Forum nicht.

Der AG muß nur §3 NachwG Genüge tun, ein schriftlicher Änderungsvertrag ist nicht erforderlich.

Pietclock:
Letztlich wäre ein solcher Stellenwechsel also bürokratisch vergleichsweise einfach machbar. Das ist letztlich die wichtige Info.
Nach §3 NachwG habe ich nur einen Zweizeiler erhalten, in dem Beschäftigungsort sowie " Herr P. wird als Sachbearbeiter beschäftigt" geschrieben steht - daraus lässt sich meines Erachtens weder die Entgeltgruppe noch sonst was ableiten, da Sachbearbeiter ja praktisch fast alles sein kann  ::)

Spid:
"Sachbearbeiter" ist auch keine hinreichende Charakterisierung, siehe Preis im Erfurter Kommentar zu NachwG 510 §2 RN15f. Da haben wir schon den Beleg für die Fehlerhaftigkeit Deiner Prämisse.

Pietclock:
wo wäre dann nach deiner Meinung nach die korrekte Stelle, um Eingruppierung und zB Teilzeit etc. festzulegen ?  In der §2 NachwG Niederschrift ?

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