Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigung notwendig bei internem Stellenwechsel?
Spid:
Weder für eine Höhergruppierung noch für eine Tätigkeitsänderung ist ein schriftlicher Änderungstarifvertrag erforderlich.
Pietclock:
hmm ich wurde mal höhergruppiert, da gab es einen Änderungsvertrag zur Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages.
Spid:
Inwiefern sollte dies ein solches Erfordernis belegen?
Pietclock:
weil es ganz offensichtlich für erforderlich gehalten wurde, sonst hätte man es nicht gemacht.
Wie soll auch sonst die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu anderen Bedingungen vereinbart werden ?
Spid:
Ob es jemand für erforderlich gehalten hätte, belegte bestenfalls dessen Unfähigkeit - zumal aus dem Umstand, daß es gemacht wurde, sich noch nicht einmal ergibt, daß es jemand für erforderlich gehalten hätte. Eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung kann vom AG einseitig vorgenommen werden, dazu braucht es keine Vertragsänderung. Bei einer eingruppierungsrelevanten Änderung genügt ebenfalls die Zuweisung der anderen Tätigkeit an den AN und dessen konkludente Zustimmung durch Ausübung dieser.
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