Hallo!
Ich bin seit September 2018 bei einem städtischen Kindergarten als Erziehrein eingestellt. Jetzt im September 2019 haben wir in unserer gruppe eine Berufspraktikantin/Erzieherin im Anerkennungsjahr, welche ich betreuen und anleiten werde. In den Informationsblättern der zuständigen Schule steht, dass aufgrund der hohen Verantwortung einer Anleitung empfohlen wird, dies entsprechend zu honorieren ("Funktionszulage"). Nun ist meine Frage, ob und wo diese "Funktionszulage" verankert ist und ob ich ein Anrecht auf sie habe. (Die Stadt hält sich an den TVöD SUE.)
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Vielen Dank!