Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Versagung der Versetzung

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was_guckst_du:
...Aufklärung, ob es nun ein neuer AG ist oder nicht...

Spid:
Inwiefern läge ein neuer AG im Rahmen des Möglichen?

WasDennNun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 11.09.2019 08:20 ---...Aufklärung, ob es nun ein neuer AG ist oder nicht...

--- End quote ---
Sofern der TO nicht qutsch geschrieben hat, ist dies schon mit dem Eingangspost aufgeklärt, bedarf also keiner weiteren Erläuterung.

Kaffeetassensucher:
Genau genommen hat er nur geschrieben, dass sowohl die alte Behörde wie auch die neue Behörde den TV-L anwendet. Das impliziert, dass es sich bei beiden um "Landesbehörden" handelt und wenn ich mir alleine hier im Forum die Verwendung von Begriffsungenauigkeiten anschaue, halte ich es durchaus im Rahmen des Denkbaren, dass "Behörde" am Ende dann doch nicht "Behörde" meint, sondern nur irgendeine vom Land beauftragte Einrichtung mit eigenständiger Verwaltung.

Spid:
Natürlich ist das im Rahmen des Denkbaren - ebenso wie vielleicht doch der TVÖD Anwendung fände, es sich um 2 Kommunen handelte und wir alle nur im Traum eines großen Döners existieren. Bevor ich jedoch von allerlei Annahmen ausgehe, nehme ich Sachverhaltsschilderungen lieber so, wie sie sind. Fehler und Ungenauigkeiten in der Sachverhaltsschilderung gehen dann halt zu Lasten des TE.

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