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Versagung der Versetzung

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WasDennNun:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 11.09.2019 10:17 ---Genau genommen hat er nur geschrieben, dass sowohl die alte Behörde wie auch die neue Behörde den TV-L anwendet. Das impliziert, dass es sich bei beiden um "Landesbehörden" handelt und wenn ich mir alleine hier im Forum die Verwendung von Begriffsungenauigkeiten anschaue, halte ich es durchaus im Rahmen des Denkbaren, dass "Behörde" am Ende dann doch nicht "Behörde" meint, sondern nur irgendeine vom Land beauftragte Einrichtung mit eigenständiger Verwaltung.

--- End quote ---
Wenn es zwei AG wäre, wie würde dann der eine AG auf die Idee kommen den anderen AG um "Versetzung" zu bitte.

Als ob BMW aus München sich bei bei Audi in Ingolstadt erkundigen würden, ob sie ihren MA zum 1.11. mal eben freisetzen würden?!? Und die dann lapidar antworten: Nö, erst wenn wir einen Nachfolger haben!?

Insofern ist der Sachverhalt doch schlüssig und klar und wenn nicht, dann leben wir halt in der Dönerblase.

Kaffeetassensucher:
Lecker, Döner (einmal mit allem bitte)!

Ja, ist was dran. Anders lässt sich das tatsächlich kaum erklären.

Tower:
Rückmeldung:

Die Problematik hat sich aufgelöst. Beide Landesbehörden haben nicht miteinander gesprochen, bzw. hat die abgebende Behörde nicht auf Anfragen von der aufnehmenden Behörde oder mir reagiert. Letztlich ließ sich über meinen Vorgesetzten ein Gespräch zwecks Klärung arrangieren, in dem ich meine Beweggründe darlegen konnte. Dieses hätte zur Folge, das mir die aufnehmende Behörde wenig später mitteilte, dass die Zustimmung zum Wechseldatum 01.11. eingegangen ist. Seitens der abgebenden Behörde erhielt ich keine Rückmeldung über das Ergebnis.

TV-Ler:

--- Zitat von: Tower am 16.09.2019 10:52 ---Seitens der abgebenden Behörde erhielt ich keine Rückmeldung über das Ergebnis.

--- End quote ---
Tja, die sind jetzt wohl beleidigt ...

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