Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Versagung der Versetzung
sigma5345:
Der Arbeitgeber wird wohl in beiden Fällen das Land sein ... also wenn dann Versetzung zu einer anderen Dienststelle.
Ich denke da muss auch die abgebende Dienststelle zustimmen ...
Spid:
Ob sie das muß, liegt im Ermessen des AG, denn
--- Zitat von: Spid am 10.09.2019 14:38 ---Grundsätzlich steht es dem AG frei, seine Abläufe und Organisation selbst zu regeln.
--- End quote ---
Bastel:
Das ist ja jetzt richtig Interessant. Also würde das ganze dann beispielsweise in einem Ministerium ausgefochten werden?
Tagelöhner:
Wenn sich auf dem diplomatischen Behördenweg nichts erreichen lässt, empfehle ich folgendes:
Vereinbare mit Deiner neuen Dienststelle schriftlich (z. B. durch das Vorliegen eines seitens der neuen Dienststelle unterschriebenen Arbeitsvertrages), dass nach Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses dort nahtlos ein neues Arbeitsverhältnis unter Beibehaltung der Entgeltgruppe und Stufenlaufzeiten geschlossen wird. In der Regel wird hierbei eine neue Probezeit fällig, die sich aber ebenfalls arbeitsvertraglich in einer Nebenabrede ausschließen lässt. Du sollst ja nicht schlechter als bei einer tatsächlichen Versetzung gestellt werden.
Viel Erfolg.
Grumbakiechel:
Hallo Tower,
rein der Neugierde halber interessiert mich, wie es bezüglich des Wechsels weitergeht, ist ein interessantes Thema. Kannst Du zu gegebener Zeit ein Update geben, wie es weiter geht?
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