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Kündigungsfristen im TVöD

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HerzogIgzorn:
Hallo,

ich arbeite als Angestellter im öffentlichen Dienst und habe mich in den letzten Tagen gefragt, was für eine Kündigungsfrist bei mir greift.
Ich bin seit Februar 2017 im öffentlichen Dienst tätig (auch bei der gleichen Kommune). Die ersten zwei Jahre war ich im Rahmen eines Quereinstiegs (Verwaltungslehrgang II) als Azubi "erfasst", seit Ende Januar diesen Jahres bin ich dann quasi "ausgelernter" Verwaltungsfachwirt und seitdem im gehobenen Dienst tätig.
Mein Azubi-Vertrag lief bis zum Bestehen der VL II Prüfung, anschließend (im Januar 2019) wurde nahtlos ein neuer, unbefristeter Vertrag geschlossen.

Ich frage mich nun, ob die Azubi-Zeit bei der Ermittlung der Kündigungsfrist einberechnet wird oder nicht. Je nach dem ergäbe sich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende (bis zu einem Jahr Beschäftigungszeit) oder von sechs Wochen zum Quartalsende (mehr als ein Jahr Beschäftigungszeit).

Könnt ihr mir bei dieser Frage weiterhelfen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Spid:
Es dürfte sich bei den ersten zwei Jahren wohl kaum um ein Ausbildungsverhältnis gehandelt haben.

HerzogIgzorn:
Worum dann? ???

Spid:
Ein Arbeitsverhältnis

HerzogIgzorn:
Und wie kommst du zu der Ansicht? Im Arbeitsvertrag war vom Auszubildenden die Rede und auf den Lohnabrechnungen war das ebenfalls so aufgeführt.

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