Wusste nicht, dass du dich hier an so einer Begrifflichkeit ("gehobener Dienst") hochziehst. Bei uns in der Kommune wird das der Einfachheit halber halt oft einfach analog für Beamte und tariflich Beschäftigte benutzt - sorry. Ich war davon ausgegangen, dass hier verstanden wird, was ich damit meine und der Begriff an sich nicht auf die Goldwaage gelegt wird.
Wenn du richtig gelesen hättest, hättest du gemerkt, dass ich nicht unfähig bin, den TVöD zu lesen, sondern dass es mir darum geht, ob bei Ermittlung der Kündigungsfrist meine ersten beiden Jahre mit einberechnet werden oder nicht. Dazu konnte ich im TVöD nämlich nichts finden, sonst hätte ich nicht fragen müssen.