Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
mittlerer oder gehobener Dienst
Spid:
Nun, die Frage, ob die TE die länderspezifischen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Beamtenlaufbahn erfüllt, läßt sich nur in dem entsprechenden Unterforum klären.
WasDennNun:
--- Zitat von: Bärbel1964 am 11.09.2019 16:09 ---Ich würde mich gerne auf eine Stelle bei einer Stadt bewerben. Die Anforderungen sind: mindestens die Befähigung für den gehobenen Dienst in der Verwaltung erworben haben oder über entsprechende Erfahrungen verfügen.
Ich habe Kaufmann gelernt und bin seit über 35 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt und war verantwortlich für das Sachgebiet Finanzen. Deshalb die Frage ob es Sinn mach sich auf diese Stelle zu bewerben
--- End quote ---
Und? Wo ist jetzt dein Problem dich zu bewerben?
Antwort: Ja! Es macht immer Sinn sich auf eine (beliebige) Stelle zu bewerben, wenn man eine Stelle wechseln möchte.
Denn
a) Man Stellt endlich seinen Kram zusammen
b) Kostet so gut wie nix
c) Wenn man eingeladen wird, dann trainiert man Vorstellungsgespräche
d) Wenn man sic nicht bewierbt ist die Chance die Stelle = 0,0%
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 11.09.2019 16:11 ---und zum tausendsten Mal: es heißt auch "Schraubendreher", aber außer ein paar Nerds sagen alle "Schraubenzieher". Nennt sich "umgangssprachlich". Jeder weiß, was gemeint ist.
--- End quote ---
Weiß es in diesem Fall ja eben nicht jeder. Im Gegensatz zum Schraubenzieher ist das stark kontextabhängig, was nun gemeint ist. Oft kann man es sich denken, aber wenn mich jemand fragen würde, würde ich sicherheitshalber immer noch mal nachfragen, ob er wirklich die Beamtenlaufbahnen meint. Mit einer Antwort, die erfolgt, bloß weil man sich das halt denken kann oder vage zusammenreimt, ist schließlich niemandem geholfen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 12.09.2019 07:51 --- Oft kann man es sich denken, aber wenn mich jemand fragen würde, würde ich sicherheitshalber immer noch mal nachfragen, ob er wirklich die Beamtenlaufbahnen meint. Mit einer Antwort, die erfolgt, bloß weil man sich das halt denken kann oder vage zusammenreimt, ist schließlich niemandem geholfen.
--- End quote ---
Wer seit über 30 Jahre in der E9 ist, der wird keine Verbeamtung mehr machen können.
(Mit 16 in den öD eingetreten und dann ist man jetzt ja über 46!)
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: WasDennNun am 12.09.2019 07:57 ---Wer seit über 30 Jahre in der E9 ist, der wird keine Verbeamtung mehr machen können.
(Mit 16 in den öD eingetreten und dann ist man jetzt ja über 46!)
--- End quote ---
Wahrscheinlich.
Aber warum soll ich mir das zusammenreimen müssen?
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