Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
mittlerer oder gehobener Dienst
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: WasDennNun am 11.09.2019 15:34 ---Was bedeutet denn mittleren oder gehobenen Dienst? Im TV-L /H gibt es so etwas nicht, somit wird da auch nichts und nirgend was zu stehen.
--- End quote ---
Im ersten Moment hatte ich ja gedacht, dass sich die TE auf eine Beamtenstelle bewerben wolle (da sie von "Voraussetzungen für den mittleren oder gehobenen Dienst" schrieb), weswegen ich ihr schon fast das Beamten-Unterforum ans Herz gelegt hätte, vermute aber doch wohl eher, dass es (mal wieder) um bestimmte Entgeltgruppen für TB geht, die gerne mal fälschlicherweise so bezeichnet werden.
Bärbel1964:
Ich würde mich gerne auf eine Stelle bei einer Stadt bewerben. Die Anforderungen sind: mindestens die Befähigung für den gehobenen Dienst in der Verwaltung erworben haben oder über entsprechende Erfahrungen verfügen.
Ich habe Kaufmann gelernt und bin seit über 35 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt und war verantwortlich für das Sachgebiet Finanzen. Deshalb die Frage ob es Sinn mach sich auf diese Stelle zu bewerben
Wastelandwarrior:
und zum tausendsten Mal: es heißt auch "Schraubendreher", aber außer ein paar Nerds sagen alle "Schraubenzieher". Nennt sich "umgangssprachlich". Jeder weiß, was gemeint ist.
Zum Thema: wenn der AG als harte Anforderung "Befähigung für den geh. Dienst" in der Ausschreibung hat, ist das sein gutes Recht. Trotzdem bewerben, kostet ja fast nichts.
Spid:
Mir erschließt sich der Einwand nicht. Die TE hat „gehobener Dienst“ geschrieben und „gehobener Dienst“ gemeint. Und dazu trifft der TV-L/TV-H keine Regelung. Meine Antwort war zutreffend und - soweit es die Thematik dieses Unterforums angeht - abschließend.
Wastelandwarrior:
Keine Frage. Aber die Antwort hat dem Frager nicht geholfen. Jetzt würde es philosophisch werden... :D
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