Die bayerischen Kollegen haben Recht und es ist nachvollziehbar, dass sie nicht auf das Niveau der Bundesbesoldung zurückfallen wollen. Andererseits hat die Reföderalisierung des Besoldungsrechts 2006 zu den allseits bekannten Problemen geführt und ein analoges Besoldungschaos nach sich gezogen, wie es bis 1969/1971 gleichfalls geherrscht hatte, bis sich also die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes auch auf alle Beamten und Versorgungsempfänger der Länder erstreckte, sodass zwischen 1975 und 2003/05 eine bundeseinheitliche Besoldung erfolgte.
Diesen rund 30 Jahren währenden Zustand will die Petition erneuern und damit den Zustand massiver Rechtsunsicherheit, der spätestens seit 2006 im Zuge der Föderalismusreform I herrscht, beenden. Meiner Meinung nach ist dieser Ansatz richtig und mit Blick auf die größere Rechtssicherheit für die Beschäftigten von Vorteil. Auch verschiedene Landesregierungen sehen das mittlerweile wieder so, da die wettbewerbsföderalistischen Blüten, die nicht zuletzt im Zuge des sich massiv verschärfenden Fachkräftemangels insbesondere in den ländlichen Regionen ins Land schießen, auch ihnen zunehmend zum Nachteil gereichen.
Dabei würde ja ein bundeseinheitliches Besoldungsniveau nicht heißen, dass das höhere bayerische Besoldungsniveau nach unten hin zum Bund korrigiert werden würde. Vielmehr würde im Anschluss auch im Land Bayern wieder Rechtssicherheit herrschen, die dort ja – wie praktisch in allen Bundesländern – derzeit ebenfalls nicht gegeben ist. Denn das Land kommt in der Begründung des neuen Bezügeanpassungsgesetzes gezielt nicht seinen Prozeduralisierungspflichten nach, indem es u.a. keine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Berechnungen anstellt, ob es die Mindestalimentation in den unteren Besoldungsgruppen erfüllt (diese muss bekanntlich 15 Prozent oberhalb des sozialhilferechtlichen Existenzminimums liegen).
Legt man nun die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Berechnungsmethodik zugrunde, über die das Bundesverfassungsgericht demnächst urteilen muss, dann wäre aktuell offensichtlich auch im Land Bayern eine amtsangemessene Alimentation nicht gegeben, da der Abstand der untersten Besoldungsgruppe A 3 keinen mindestens 15-prozentigen Abstand zum Grundsicherungsniveau aufweist (auch deswegen dürfte sich der bayerische Gesetzgeber um eine entsprechende Begründung im neuen Besoldungsgesetz herumdrücken).
So verstanden dürften auch die bayerischen Kollegen ein Interesse an einer bundeseinheitlichen Regelung haben – nicht zuletzt weil der Klageweg bei einer bundeseinheitlichen Regelung höchstwahrscheinlich nicht 15 Jahre und länger dauern würde; denn so lange warten wir hier in Niedersachsen nun bereits auf ein am Ende rechtsgültiges Urteil. Der langen Rede kurzer Sinn: Als bayerischer Kollege würde ich bis Ende des Jahres Widerspruch gegen die eigene Besoldung einlegen – so wie alle anderen Kollegen in Deutschland auch. Und vielleicht endet dieser jahrzehntelange Irrsinn endlich, wenn den Ländern nun ihr Willkürinstrument zur offensichtlich verfassungswidrigen Haushaltskonsolidierung aus der Hand geschlagen wird.
Hier in Niedersachsen haben bislang rund 50 Prozent der Kollegen Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt, in den anderen Ländern wird das kaum anders sein. Kein Land wird freiwillig seine verfassungsbrechende Politik aufgeben, solange es sich lohnt – und das ist der Fall, solange sie dazu die Möglichkeit haben. Die niedersächsische Landespolitik wird am Ende, wenn das Bundesverfassungsgericht dem Bundesverwaltungsgericht folgen sollte, nach außen Zeter und Mordio schreien – und nach innen weiterhin glühende Regentänze aufführen, dass sie die anderen 50 Prozent der Kollegen – zumeist die jüngeren, die sich noch nicht trauen, weil sie Nachteile fürchten – 15 Jahre und länger um ihre rechtmäßigen Gehaltsansprüche geprellt hat: Wie kann man leichter soviele Milliarden sparen? Und in Bayern, hört man, rockt Albert Füracker Nacht für Nacht den Keller im Odeonsplatz 4 und wirft dabei mit den Millionen um sich, die er Tag für Tag spart, indem er den bayerischen Landesbeamten ihre ihnen zustehenden Gehaltsansprüche vorenthält: Sein Hardcore-Song an der E-Zither (in G-Dur) „Ach wie gut, dass keiner merkt, wie der bayrische Zechpreller werkt“ soll‘s bald schon bis in die Charts bringen... Der Irrsinn wird nicht aufhören, solange die Reföderalisierung nicht vollständig beendet sein wird.