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[BE] Besoldungsrecht Beamte, Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Besoldung

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yamato:
Als Bundesbeamter wäre man wohl mit dem Klammerbeutel gepudert dort zuzustimmen, da dann bei zukünftigen Erhöhungen auf die finanzschwächeren Länder Rücksicht genommen werden müsste.

Im Übrigen gab es in den letzten Monaten/Jahren 2 Petitionen die die 50.000 er Grenze überschritten haben, eine m.W. sogar nah an 100.000.
Beide wurden vom Petitionsausschuß abgewiesen, darunter auch die zur Absenkung der Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten auf Angestellten oder wenigstens Landesbeamtenniveau.

BStromberg:

--- Zitat von: Spid am 11.09.2019 18:05 --- Subsidiarität ist sowohl zeitgemäß als auch zielführend.

--- End quote ---

Da würde ich unter der Annahme bejahen, dass der Dienstherr/Gesetzgeber seine Besoldung ausgewogen und "auf Augenhöhe" ausgestaltet, anstatt die eingeräumten Ermessensspielräume überzustrapazieren, wie es gerade in jüngerer Vergangenheit mehrfach der Fall gewesen ist (siehe die verschiedenen offenen Verfahren und mehrere abgeschlossene Rechtsstreitigkeiten z.B. in Niedersachsen, BW und NRW).

Das ehemals synallagmatische Band zwischen Dienstherr einerseits und Beamten andererseits ist auf der politischen Ebene leider zerschnitten, da Besoldung oftmals bloß unter der Prämisse der Haushaltskonsolidierung betrieben wird (Wettbewerb nach unten; wer traut sich, weniger zu zahlen).

Glücklicherweise hat das BVerfG da mittlerweile ein Stück weit den Riegel vorgeschoben. Demographie und der Mangel an kompetentem Personal tun ihr übriges... von einer Schubumkehr mag ich aber nicht sprechen. Wenn auf Seiten der Gesetzgeber etwas mehr Vernunft, Pragmatismus und Fairness an den Tag gelegt werden würde, könnte man sich einvernehmlich mit den föderalen Strukturen arrangieren... die jüngste Besoldungsrunde macht da zumindest ein wenig mehr Mut, als die davorliegenden Runden, wo all zu häufig mit Taschenspielertricks um jeden Cent gefeilscht worden ist (Stichworte: Absenkung Eingangsbesoldung, partielle Übertragung der Tarifergebnisse nur auf gewisse Besoldungsgruppen, Sockelbeträge, Versorungsrücklagen-Abschlag, etc. etc. etc.).

 

SwenTanortsch:
Die bayerischen Kollegen haben Recht und es ist nachvollziehbar, dass sie nicht auf das Niveau der Bundesbesoldung zurückfallen wollen. Andererseits hat die Reföderalisierung des Besoldungsrechts 2006 zu den allseits bekannten Problemen geführt und ein analoges Besoldungschaos nach sich gezogen, wie es bis 1969/1971 gleichfalls geherrscht hatte, bis sich also die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes auch auf alle Beamten und Versorgungsempfänger der Länder erstreckte, sodass zwischen 1975 und 2003/05 eine bundeseinheitliche Besoldung erfolgte.

Diesen rund 30 Jahren währenden Zustand will die Petition erneuern und damit den Zustand massiver Rechtsunsicherheit, der spätestens seit 2006 im Zuge der Föderalismusreform I herrscht, beenden. Meiner Meinung nach ist dieser Ansatz richtig und mit Blick auf die größere Rechtssicherheit für die Beschäftigten von Vorteil. Auch verschiedene Landesregierungen sehen das mittlerweile wieder so, da die wettbewerbsföderalistischen Blüten, die nicht zuletzt im Zuge des sich massiv verschärfenden Fachkräftemangels insbesondere in den ländlichen Regionen ins Land schießen, auch ihnen zunehmend zum Nachteil gereichen.

Dabei würde ja ein bundeseinheitliches Besoldungsniveau nicht heißen, dass das höhere bayerische Besoldungsniveau nach unten hin zum Bund korrigiert werden würde. Vielmehr würde im Anschluss auch im Land Bayern wieder Rechtssicherheit herrschen, die dort ja – wie praktisch in allen Bundesländern – derzeit ebenfalls nicht gegeben ist. Denn das Land kommt in der Begründung des neuen Bezügeanpassungsgesetzes gezielt nicht seinen Prozeduralisierungspflichten nach, indem es u.a. keine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Berechnungen anstellt, ob es die Mindestalimentation in den unteren Besoldungsgruppen erfüllt (diese muss bekanntlich 15 Prozent oberhalb des sozialhilferechtlichen Existenzminimums liegen).

Legt man nun die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Berechnungsmethodik zugrunde, über die das Bundesverfassungsgericht demnächst urteilen muss, dann wäre aktuell offensichtlich auch im Land Bayern eine amtsangemessene Alimentation nicht gegeben, da der Abstand der untersten Besoldungsgruppe A 3 keinen mindestens 15-prozentigen Abstand zum Grundsicherungsniveau aufweist (auch deswegen dürfte sich der bayerische Gesetzgeber um eine entsprechende Begründung im neuen Besoldungsgesetz herumdrücken).

So verstanden dürften auch die bayerischen Kollegen ein Interesse an einer bundeseinheitlichen Regelung haben – nicht zuletzt weil der Klageweg bei einer bundeseinheitlichen Regelung höchstwahrscheinlich nicht 15 Jahre und länger dauern würde; denn so lange warten wir hier in Niedersachsen nun bereits auf ein am Ende rechtsgültiges Urteil. Der langen Rede kurzer Sinn: Als bayerischer Kollege würde ich bis Ende des Jahres Widerspruch gegen die eigene Besoldung einlegen – so wie alle anderen Kollegen in Deutschland auch. Und vielleicht endet dieser jahrzehntelange Irrsinn endlich, wenn den Ländern nun ihr Willkürinstrument zur offensichtlich verfassungswidrigen Haushaltskonsolidierung aus der Hand geschlagen wird.

Hier in Niedersachsen haben bislang rund 50 Prozent der Kollegen Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt, in den anderen Ländern wird das kaum anders sein. Kein Land wird freiwillig seine verfassungsbrechende Politik aufgeben, solange es sich lohnt – und das ist der Fall, solange sie dazu die Möglichkeit haben. Die niedersächsische Landespolitik wird am Ende, wenn das Bundesverfassungsgericht dem Bundesverwaltungsgericht folgen sollte, nach außen Zeter und Mordio schreien – und nach innen weiterhin glühende Regentänze aufführen, dass sie die anderen 50 Prozent der Kollegen – zumeist die jüngeren, die sich noch nicht trauen, weil sie Nachteile fürchten – 15 Jahre und länger um ihre rechtmäßigen Gehaltsansprüche geprellt hat: Wie kann man leichter soviele Milliarden sparen? Und in Bayern, hört man, rockt Albert Füracker Nacht für Nacht den Keller im Odeonsplatz 4 und wirft dabei mit den Millionen um sich, die er Tag für Tag spart, indem er den bayerischen Landesbeamten ihre ihnen zustehenden Gehaltsansprüche vorenthält: Sein Hardcore-Song an der E-Zither (in G-Dur) „Ach wie gut, dass keiner merkt, wie der bayrische Zechpreller werkt“ soll‘s bald schon bis in die Charts bringen... Der Irrsinn wird nicht aufhören, solange die Reföderalisierung nicht vollständig beendet sein wird.

Chrille1507:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 12.09.2019 13:13 ---
Legt man nun die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Berechnungsmethodik zugrunde, über die das Bundesverfassungsgericht demnächst urteilen muss, dann wäre aktuell offensichtlich auch im Land Bayern eine amtsangemessene Alimentation nicht gegeben, da der Abstand der untersten Besoldungsgruppe A 3 keinen mindestens 15-prozentigen Abstand zum Grundsicherungsniveau aufweist (auch deswegen dürfte sich der bayerische Gesetzgeber um eine entsprechende Begründung im neuen Besoldungsgesetz herumdrücken).


--- End quote ---

Wie viele Beamte gibt es denn in Bayern, die sich tatsächlich in der A 3 befinden?

Also wenn ich mir hier die Seite 63 anschaue (https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/veroffentlichungen/statistische_berichte/l3200c_201000_21141.pdf) gab es 2010 von 170.765 Beamten im Land Bayern genau 2295, die im einfachen Dienst waren.
Wie viele (wenige) es heute sind, kann ich nicht sagen aber ich denke die Zahl wird rückläufig sein.

Sollte es zu einer Bundesweit einheitlichen Besoldung kommen, sehe ich doch schon die Nullrunden in diversen Ländern, bis die "schwachen" Länder nachgezogen haben. Sowas kann sicherlich Jahre dauern.

Ich wäre nicht betroffen aber ich kann durchaus verstehen, wenn diese Idee nicht bei allen auf Gegenliebe trifft.

Ich habe übrigens noch keinen Beamten getroffen, der sich unterhalb der A6 bewegt hat. Aber das ist natürlich nur meine private Erfahrung.

Mayday:

--- Zitat von: Chrille1507 am 12.09.2019 14:33 ---Ich habe übrigens noch keinen Beamten getroffen, der sich unterhalb der A6 bewegt hat. Aber das ist natürlich nur meine private Erfahrung.

--- End quote ---

...dann schau dich doch mal in den Wachtmeistereien bei Gerichten um.  ;)

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