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[BE] Besoldungsrecht Beamte, Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Besoldung

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Landsknecht:
2021:     01.01.2021-31.12.2021    +1,4%
2020:     01.01.2020-31.12.2020    +3,2%
2019:     01.01.2019-31.12.2019    +3,2%
2018:     01.01.2018-31.12.2018    +2,35%
2017:     01.01.2017-31.12.2017    +2,0% 
2016:     01.03.2016-31.12.2016    +2,3%
2015:     01.03.2015-29.02.2016    +2,1%
2014:     01.01.2014-28.02.2014    +2,95%
2013:     01.01.2013-31.12.2013    +2,65%
2012b:   01.11.2012-31.12.2012    +1,5%
2012a:   01.01.2012-31.10.2012    +1,9% +17 €
2011      01.01.2011-31.12.2011    -   
2010:     01.03.2010-31.12.2010    +1,2%
2009:     01.03.2009-28.02.2010    +40 € +3%
2007:     01.10.2007-28.02.2009    +3%
2004:     01.08.2004-30.09.2007       

Zahlen zu Bayern seit 2004, insbesondere in der Zeit von 2004 - 2011 sieht man die Auswirkungen der Sparpolitik auf Kosten der Beamten. Das wurde und wird nie mehr aufgeholt. Gerade in den unteren Besoldungsgruppen ist dadurch der 15 %-Abstand zur Grundsicherung wohl nicht mehr gegeben.

Aber ich denke die Politik wird, wenn sie von den Gerichten dazu gezwungen wird, die Kinderzuschläge entsprechend erhöhen, wovon dann nur die Beamten mit Anspruch darauf profitieren würden.

Chrille1507:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 13.09.2019 11:05 ---Hier die Daten:

...Als Ergebnis liegt also eine Mindestalimentation von 31.883,86 Euro vor...

...Das Grundsicherungsniveau beträgt innerhalb der Bundesverwaltungsgerichtsmethodik folglich 28.954,- Euro. Die Vergleichsschwelle von 115 Prozent läge demnach bei 33.297,10 Euro...


--- End quote ---

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das bringt für mich eine Menge Klarheit.
Ob ich Montag wieder ins Büro gehe, weiß ich jetzt aber nicht mehr ::)

WasDennNun:

--- Zitat von: Landsknecht am 13.09.2019 11:32 ---Aber ich denke die Politik wird, wenn sie von den Gerichten dazu gezwungen wird, die Kinderzuschläge entsprechend erhöhen, wovon dann nur die Beamten mit Anspruch darauf profitieren würden.

--- End quote ---
Logisch ist ja am günstigsten.
Denn der Single bzw. das Kinderlose Ehepaar springt ja über 115% Hürde.

Bunny:
Vielen Dank an SwenTanortsch für die ausführliche Darstellung.

Auch wenn es offensichtlich nicht sein kann bzw. darf, dass Beamtinnen und Beamte im Gesetz festgelegt die Verpflichtung haben, sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen und andererseits im Einzelfall trotzdem weniger bezahlt erhalten als Sozialhilfeempfänger, ist nach meiner Meinung auch eine Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldung nicht die von einigen anscheinend erträumte finale Lösung. Denn eines ist für mich klar: Sollte es zu einer Entscheidung des BVerfG in dem von den Klägern erhofften Umfang auch nur in einem Bundesland kommen, wird das alle öffentlichen Haushalte in Bund, Ländern und Kommunen sprengen. So wird die Politik jedenfalls unausweichlich argumentieren. Vielleicht ist dann Folge aber nicht nur eine Reform des jetzigen Besoldungsrechts, sondern im schlimmsten Falle für die Politiker die Initialzündung für eine Abschaffung des Berufsbeamtentums in der jetzigen Form überhaupt. Diskussionen darüber gab es in der Vergangenheit schon genügend.

WasDennNun:

--- Zitat von: Bunny am 13.09.2019 12:20 --- Denn eines ist für mich klar: Sollte es zu einer Entscheidung des BVerfG in dem von den Klägern erhofften Umfang auch nur in einem Bundesland kommen, wird das alle öffentlichen Haushalte in Bund, Ländern und Kommunen sprengen.

--- End quote ---
Wieso?
Die Massnahmen sind doch überschaubar:
Erhöhung der Kinderzuschläge.
Wegfall der A3 evtl. der A4 (sind ja nur wenige) und fertig.

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