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[BE] Besoldungsrecht Beamte, Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Besoldung
lumer:
--- Zitat von: Muenchner82 am 24.09.2019 08:57 ---lumer auch das ist doch kein Argument für eine bundeseinheitliche Besoldung. Die Lebenshaltungskosten und -bedingungen sind unterschiedlich in Deutschland. Anstatt hier mit Zulange zu hantieren kann man doch weiterhin verschiedene Besoldungen haben. Ein föderales Beamtenrecht macht durchaus Sinn.
Warum wird sich hier so wehement in eine einheitliche Besoldung verrannt?
--- End quote ---
Die Lebenshaltungskosten und -bedingungen unterscheiden sich ebenso in Bayern. Dennoch gibt es dort eine einheitliche Besoldung. Ein kommunenspezifisches Beamtenrecht würde deshalb durchaus Sinn ergeben. Warum nur hat Bayern das aber nicht getan?
Chrille1507:
--- Zitat von: TonyBox am 24.09.2019 08:33 ---
Ich persönlich finde, dass ich als Beamter gut Bezahlt bin und ich bin auch damit zufrieden was ich als Nettobesoldung erhalte. Dieses Gehalt (man muss es ja auch mal sagen) ist weit höher als das, was ich in der freien Wirtschaft bzw. in der selben Entgeltgruppe der Angestellten erhalten würde.
--- End quote ---
Das liest man aber auch selten ;D
Ich hoffe übrigens immer noch, dass mir meine Frage beantwortet wird, welcher Nachteil für die Bevölkerung entsteht, wenn nicht bundeseinheitlich bezahlt wird.
Wenn wir uns übrigens Mühe geben, haben wir bald mehr Kommentare zum Thema als die Petition unterschriften ;)
was_guckst_du:
...Nachteile für die Bevölkerung gibt es wahrscheinlich nur in den Gebieten, wo die Bezahlung am unteren Level erfolgt...und zwar deswegen, weil die Fähigsten dann auch mal die Konsequenzen durchziehen und wechseln (nämlich dort hin, wo besser gezahlt wird).... 8)
was_guckst_du:
...ich persönlich finde mein Netto-Gehalt (und nur darauf kommt es schließlich an) auch sehr gut, obwohl die Besoldung in NRW insgesamt eher mittelmäßig ist...im Vergleich und unter Berücksichtigung meiner WorkLifeBalance und in Erwartung meiner Pension bin ich mehr als zufrieden...
Bunny:
--- Zitat von: lumer am 24.09.2019 10:11 ---Die Lebenshaltungskosten und -bedingungen unterscheiden sich ebenso in Bayern. Dennoch gibt es dort eine einheitliche Besoldung. Ein kommunenspezifisches Beamtenrecht würde deshalb durchaus Sinn ergeben. Warum nur hat Bayern das aber nicht getan?
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Weil schon der Aufwand im Gesetzgebungsverfahren die örtlichen Verhältnisse zu ermitteln und besoldungsrechtlich zu bewerten riesig um nicht zu sagen undurchführbar wäre.
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