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[BE] Besoldungsrecht Beamte, Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Besoldung

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Muenchner82:
lumer auch das ist doch kein Argument für eine bundeseinheitliche Besoldung. Die Lebenshaltungskosten und -bedingungen sind unterschiedlich in Deutschland. Anstatt hier mit Zulange zu hantieren kann man doch weiterhin verschiedene Besoldungen haben. Ein föderales Beamtenrecht macht durchaus Sinn.


Warum wird sich hier so wehement in eine einheitliche Besoldung verrannt?

Bunny:

--- Zitat von: Muenchner82 am 24.09.2019 08:57 ---lumer auch das ist doch kein Argument für eine bundeseinheitliche Besoldung. Die Lebenshaltungskosten und -bedingungen sind unterschiedlich in Deutschland. Anstatt hier mit Zulange zu hantieren kann man doch weiterhin verschiedene Besoldungen haben. Ein föderales Beamtenrecht macht durchaus Sinn.


Warum wird sich hier so wehement in eine einheitliche Besoldung verrannt?

--- End quote ---
Genau meine Meinung. Und was von den Träumern einer bundeseinheitlichen Besoldung offensichtlich ausgeblendet wird ist, dass vorher erst noch das GG geändert werden müsste. Und da sehe ich weit und breit keine Mehrheit dafür.

WasDennNun:

--- Zitat von: lumer am 24.09.2019 08:36 ---
--- Zitat von: Muenchner82 am 24.09.2019 07:54 ---Die Hartz 4 Sätze sind aber Deutschlandweit unterschiedlich, warum genau soll also die Besoldung wieder vereinheitlicht werden? Und wenn auf welches Hartz 4 Niveau? Das in Berlin? Oder das in Zwickau?

--- End quote ---
Da sich die Unterschiede nur aus den Unterkunftskosten ergeben, könnte man das bspw. über eine bundeslandsspezifische Zulage regeln.

--- End quote ---
Nein, wenn dann Kommunenspezifische, so wie es bei H4 ja auch nicht bundeslandspezifisch geregelt ist, sondern es immer darauf ankommt, was als Unterkunftskosten akzeptiert wird. 8)

WasDennNun:

--- Zitat von: TonyBox am 24.09.2019 08:33 ---wäre dann nicht fast jeder Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern betroffen, bei denen es nur ein Hauptverdiener gibt? (war ja auch oben die genannte Prämisse)

--- End quote ---
Was heißt wäre betroffen? Sind betroffen und können natürlich H4 beantragen (oder erstmal Wohngeld)
Fraglich nur, ob das Amt dann nicht die Hausfrau auffordert einen Nebenjob anzunehmen. o.ä.

lumer:

--- Zitat von: WasDennNun am 24.09.2019 09:34 ---
--- Zitat von: lumer am 24.09.2019 08:36 ---
--- Zitat von: Muenchner82 am 24.09.2019 07:54 ---Die Hartz 4 Sätze sind aber Deutschlandweit unterschiedlich, warum genau soll also die Besoldung wieder vereinheitlicht werden? Und wenn auf welches Hartz 4 Niveau? Das in Berlin? Oder das in Zwickau?

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Da sich die Unterschiede nur aus den Unterkunftskosten ergeben, könnte man das bspw. über eine bundeslandsspezifische Zulage regeln.

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Nein, wenn dann Kommunenspezifische, so wie es bei H4 ja auch nicht bundeslandspezifisch geregelt ist, sondern es immer darauf ankommt, was als Unterkunftskosten akzeptiert wird. 8)

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Das BVerwG stellt für die Berechnung der Unterkunftskosten auf das Bundesland ab, nicht auf die Kommunen. Dies liegt daran, dass die Landesbeamten grds. an jede Dienststelle des Landes umgesetzt werden können.

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