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Stellvertretende Sachgebietsleitung

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kleri:

--- Zitat von: Spid am 17.09.2019 16:17 ---Es ist tariflich völlig unbeachtlich, ob der TB die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit tatsächlich ausüben kann oder darf.

--- End quote ---

Korrekt. Üblicherweise sind Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD nicht ausschließlich durch das Tarifrecht gebunden.

Spid:
Das ist so zutreffend wie es unbeachtlich ist. Deine Antwort bezieht sich durch Zitat auf einen Beitrag, der ausschließlich die tarifliche Unbeachtlichkeit zum Gegenstand hat.

WasDennNun:

--- Zitat von: kleri am 17.09.2019 16:27 ---Korrekt. Üblicherweise sind Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD nicht ausschließlich durch das Tarifrecht gebunden.

--- End quote ---
Auch bei beiderseitigen Tarifbindungen kann der Hauptschüler tarifrechtlich gesehen natürlich E15er Tätigkeiten übertragen bekommen und ausüben und entsprechend entlohnt werden.

Wenn es außerhalb des Tarifrechts Gesetzte gibt, die ihm es untersagen diese Tätigkeiten auszuüben (als Arzt zu praktizieren, o.ä.), dann ist das eine andere Sache.
Das dürfte im Bereich Teil A I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale  der EGO regelmäßig aber nicht der Fall sein.

Insofern ist dein Beispiel Unsinn, da man natürlich auf solch einen Posten den Hauptschüler (oder den promovierten Biologen)  nicht setzen würde, weil er diese Tätigkeiten nicht ausüben darf.



kleri:

--- Zitat von: WasDennNun am 17.09.2019 17:10 ---(...)
Wenn es außerhalb des Tarifrechts Gesetzte gibt, die ihm es untersagen diese Tätigkeiten auszuüben (als Arzt zu praktizieren, o.ä.), dann ist das eine andere Sache.
Das dürfte im Bereich Teil A I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale  der EGO regelmäßig aber nicht der Fall sein.

Insofern ist dein Beispiel Unsinn, da man natürlich auf solch einen Posten den Hauptschüler (oder den promovierten Biologen)  nicht setzen würde, weil er diese Tätigkeiten nicht ausüben darf.

--- End quote ---

In diesem Thread gibt es keine Einschränkung auf einen bestimmten Teil oder Abschnitt der Entgeltordnung.

Im Übrigen gebe ich dir und Spid Recht.

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