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Stellvertretende Sachgebietsleitung

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lebenskunst:
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob eine stellvertretende Sachgebietsleitung in einem Amt zwingend nötig bzw. vorgeschrieben ist. Bei uns gab es bisher keine und nun soll eine solche Stelle geschaffen werden.
Dies hätte zur Folge, dass eine Stelle, die bisher Teile der geplanten Stellenausschreibung erledigt hat, aber kein Studium besitzt, nicht höher gruppiert werden kann, so wie ursprünglich mal angedacht / besprochen. Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine Option...
Ich habe hierzu im Netz unterschiedliche Aussagen gefunden. Unser Personalrat wollte leider bisher keine eindeutige Aussage machen, bzw hatte ich eher das Gefühl, man hat nicht wirklich Lust, sich damit zu befassen :-(

Weiß da jemand was? :-)
Danke und liebe Grüße
Franzi

Spid:
Der TVÖD trifft naheliegenderweise keine Regelung zur inneren Organisation des AG oder zur Stellenbesetzung. Stellen sind tariflich nicht eingruppiert, mithin auch nicht höhergruppiert und ansonsten auch tariflich unbeachtlich.

Lars73:
Grundsätzlich muss die Arbeitsfähigekit einer Behörde auch bei Abwedenheit einer Sachgebietsleitung sichergestellt sein. Wie die Behörde dies organisatorisch absichert ist deren Entscheidung. Die Schaffung von Vertretungen ist die übliche Lösung. Aber eine rechtliche Pflicht es so zu lösen gibt es nicht.

Ebenso gibt es keine zwingende Vorgabe für eine bestimmte Qualifikation einer stellvertretenden Sachgebietsletung.

Aber der Arbeitgeber kann sowohl die formale Qualifikationa als auch die Schaffung der Position entscheiden. Der Personalrat kann dies auch nicht verhindern.

WasDennNun:

--- Zitat von: lebenskunst am 13.09.2019 15:21 --- Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine

--- End quote ---
Wenn die das so sehen und nur solche Menschen auf diese Posten haben wollen, dann ist das so.

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.

lebenskunst:
Danke schonmal für den input.  :)
@Lars: Das ist es ja, was mich etwas irritiert. Bisher war es auch möglich, die Arbeitsfähigkeit auch bei längerer Abwesenheit der SGL sicherzustellen. Der neue Amtsleiter stellt nun das gesamte System in Frage.

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