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Stellvertretende Sachgebietsleitung
WasDennNun:
--- Zitat von: lebenskunst am 13.09.2019 15:50 ---Danke schonmal für den input. :)
@Lars: Das ist es ja, was mich etwas irritiert. Bisher war es auch möglich, die Arbeitsfähigkeit auch bei längerer Abwesenheit der SGL sicherzustellen. Der neue Amtsleiter stellt nun das gesamte System in Frage.
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Tja, neue Besen kehren anders und wenn dieser der Meinung ist, ihr unstudierten Deppen könnt das nicht, dann muss man ihn halt überzeugen oder auflaufen lassen.
Ob er Ahnung von Tarifrecht hat steht natürlich zu bezweifeln. Wahrscheinlich ist er nur Jurist.
lebenskunst:
--- Zitat von: WasDennNun am 13.09.2019 15:48 ---
--- Zitat von: lebenskunst am 13.09.2019 15:21 --- Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine
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Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
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genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft
lebenskunst:
Tja, manchmal scheint ein frischer Uniabsolvent halt mehr zu zählen, als jemand, der 20 Jahre Berufserfahrung in der Fachbranche hat... ::)
WasDennNun:
--- Zitat von: lebenskunst am 13.09.2019 15:53 ---genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft
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Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.
Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.
WasDennNun:
--- Zitat von: lebenskunst am 13.09.2019 15:54 ---Tja, manchmal scheint ein frischer Uniabsolvent halt mehr zu zählen, als jemand, der 20 Jahre Berufserfahrung in der Fachbranche hat... ::)
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Tja, manchmal zu recht, manchmal zu unrecht.
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