Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stellvertretende Sachgebietsleitung

<< < (3/5) > >>

lebenskunst:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.09.2019 15:55 ---
Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.

Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.

--- End quote ---

werd ich bei Gelegenheit machen...vielleicht auch gleich mit der Bitte, mir ein Zeugnis auszustellen  8)
Ich hänge inzwischen nicht mehr wirklich an der Stelle, wenn dort sowas abgezogen wird...

Sjuda:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.09.2019 15:55 ---
--- Zitat von: lebenskunst am 13.09.2019 15:53 ---(...)

--- End quote ---
Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.

Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.

--- End quote ---

Wenn man sich blamieren möchte, kann man die Frage stellen und gleichzeitig das beste Beispiel dafür liefern, dass es richtig ist, bestimmte Anforderungen an die Qualifikation zu stellen.

Wie bereits mehrfach herausgestellt worden ist, dreht es sich in dem Sachverhalt um Fragen der Organisation und Stellenbesetzung und eben nicht um die Eingruppierung.

WasDennNun:

--- Zitat von: Sjuda am 16.09.2019 16:03 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 13.09.2019 15:55 ---
--- Zitat von: lebenskunst am 13.09.2019 15:53 ---(...)

--- End quote ---
Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.

Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.

--- End quote ---

Wenn man sich blamieren möchte, kann man die Frage stellen und gleichzeitig das beste Beispiel dafür liefern, dass es richtig ist, bestimmte Anforderungen an die Qualifikation zu stellen.

--- End quote ---
Warum blamieren? Wenn behauptet wird, dass es tariflich nicht ginge, dann blamiert man sich mitnichten.
Wenn der AG sagt: Wir wollen nur solche, dann stellt sich die Frage ja nicht!

--- Zitat ---Wie bereits mehrfach herausgestellt worden ist, dreht es sich in dem Sachverhalt um Fragen der Organisation und Stellenbesetzung und eben nicht um die Eingruppierung.

--- End quote ---
Falsch: Wenn die Schilderung richtig ist, dann wird seitens der Leitung nicht behauptet, wir wollen nur einen Studierten, sondern es wird behauptet es kann nur ein Studierter die Stelle bekommen.

Guckst Du, habe es rot markiert

--- Zitat von: lebenskunst am 13.09.2019 15:53 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 13.09.2019 15:48 ---
--- Zitat von: lebenskunst am 13.09.2019 15:21 --- Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine

--- End quote ---

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.

--- End quote ---

genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft

--- End quote ---

Sjuda:
Was hier tatsächlich geäußert wurde, geht aus der Sachverhaltsschilderung nicht zweifelsfrei hervor. Anhaltspunkte dafür, der Arbeitgeber würde sich auf tarifliche Vorschriften berufen, lassen sich in den Ausführungen von lebenskunst jedenfalls nicht finden. Das Thema Tarifrecht und Eingruppierung wurde von dir ins Spiel gebracht.

Max:
Keiner hier (wohl nicht mal die TE) wissen was dem Amtsleiter hier vorschwebt. Die Vertretung ist ja nur ein Teil der Aufgabe. Vielleicht beabsichtigt der Leiter weitere Tätigkeiten zu übertragen, für welche er ein Studium als essentiell ansieht?
Auch bedeutet langjährige Erfahrung auf einer bestimmten Stelle nicht,  dass man sich für eine höhere Aufgabe besser eignet als ein frischer Uniabsolvent.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version