Aber auch nur, weil die Regelung aus dem BAT nicht übernommen wurde.
Ich sehe das Problem nicht? Der AG hat das Recht, im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung festzustellen, ob der künfitge AN die vertraglich geschuldeten Arbeitsleistungen erbringen kann. Dies kann nur der Arzt feststellen, der dich untersucht, sonst niemand hier im Forum.
Sofern du einen Büroarbeitsplatz ohne größere körperliche Anforderungen bekommst, sind die gesundheitlichen Anforderungen sicherlich auf einem durchschnittlichen Niveau.