Hallo liebes Forum,
ich bin seit einigen Monaten neu angestellt als Sozialpädagoge für Multiprofessionelle Teams an weiterführenden Schulen. Diese Form des Arbeitsverhältnisses gibt es an Grundschulen für die Schuleingangsphase und bspw. an Realschulen, Gesamtschulen etc.
Nun ist mir bekannt geworden, dass es den Arbeitsverträgen für die MPT Stellen an Grund- und weiterführenden Schulen unterschiedliche Berufsbezeichnungen und evtl. Ferienregelungen Anwendung finden.
Bei den Grundschulverträgen wird man als "sozialpädagogische Fachkraft für Multiprofessionelle Teams in der Schuleingangsphase" bezeichnet, Grundlage ist ein Erlass von 2018. Zur Urlaubstagen gibt es keine Regelung, heißt Schulferien frei, bzw. nur für Vor- und Nachbereitung der Arbeit.
Bei den Verträgen für weiterführende Schulen wird man schlicht als "Schulsozialarbeiter" eingestellt, Grundlage ist ein Erlass von 2008!! Die Stelle war aber als "sozialpädagogische Fachkraft für Multiprofessionelle Teams im gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen" ausgeschrieben. Ein Erlass von 2018 ist auch vorhanden. Zur Urlaubsregelung sind 30 Tage angegeben, was an einer Schule natürlich nicht funktioniert, da keine Schüler oder Angebote in den Ferien vor Ort sind.
Wie kann ich mit der Sachlage denn nun umgehen? Bei der zuständigen Bezirksregierung konnte mir bisher nicht geholfen werden. Der Personalrat versucht Infos zu bekommen, aber wo niemand Ahnung hat kann man auch schwer Informationen erhalten. Ab 01.10. kann ich noch die Rechtsabteilung der Lehrergewerkschaft um Rat fragen.
Vielleicht kennt sich aber auch hier jemand aus und kann mir weiterhelfen, weil es schon einen Unterschied macht, ob ich eine Ferienregelung wie eine Lehrkraft habe oder irgendwelchen zwanghaften Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nachgehen muss, nur weil der Vertrag evtl. fehlerhaft ist, bei gleichem Entgelt.
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.
MultiKulti