Autor Thema: Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT  (Read 13415 times)

MultiKulti

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Hallo liebes Forum,

ich bin seit einigen Monaten neu angestellt als Sozialpädagoge für Multiprofessionelle Teams an weiterführenden Schulen. Diese Form des Arbeitsverhältnisses gibt es an Grundschulen für die Schuleingangsphase und bspw. an Realschulen, Gesamtschulen etc.

Nun ist mir bekannt geworden, dass es den Arbeitsverträgen für die MPT Stellen an Grund- und weiterführenden Schulen unterschiedliche Berufsbezeichnungen und evtl. Ferienregelungen Anwendung finden.

Bei den Grundschulverträgen wird man als "sozialpädagogische Fachkraft für Multiprofessionelle Teams in der Schuleingangsphase" bezeichnet, Grundlage ist ein Erlass von 2018. Zur Urlaubstagen gibt es keine Regelung, heißt Schulferien frei, bzw. nur für Vor- und Nachbereitung der Arbeit.

Bei den Verträgen für weiterführende Schulen wird man schlicht als "Schulsozialarbeiter" eingestellt, Grundlage ist ein Erlass von 2008!! Die Stelle war aber als "sozialpädagogische Fachkraft für Multiprofessionelle Teams im gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen" ausgeschrieben. Ein Erlass von 2018 ist auch vorhanden. Zur Urlaubsregelung sind 30 Tage angegeben, was an einer Schule natürlich nicht funktioniert, da keine Schüler oder Angebote in den Ferien vor Ort sind.

Wie kann ich mit der Sachlage denn nun umgehen? Bei der zuständigen Bezirksregierung konnte mir bisher nicht geholfen werden. Der Personalrat versucht Infos zu bekommen, aber wo niemand Ahnung hat kann man auch schwer Informationen erhalten. Ab 01.10. kann ich noch die Rechtsabteilung der Lehrergewerkschaft um Rat fragen.

Vielleicht kennt sich aber auch hier jemand aus und kann mir weiterhelfen, weil es schon einen Unterschied macht, ob ich eine Ferienregelung wie eine Lehrkraft habe oder irgendwelchen zwanghaften Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nachgehen muss, nur weil der Vertrag evtl. fehlerhaft ist, bei gleichem Entgelt.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.

MultiKulti

Spid

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #1 am: 15.09.2019 12:49 »
Ob im Arbeitsvertrag Deine Stelle als Sozialgedöns-irgendwas oder als Currywurst bezeichnet wird, ist tariflich ebenso unbeachtlich wie irgendwelche Erlasse. Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage, die Eingruppierung ergibt sich aus der auszuübenden Tätigkeit.

MultiKulti

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #2 am: 15.09.2019 19:09 »
Hi,

rein theoretisch mag das stimmen, nur macht es einen Unterschied in der Praxis was auf dem Vertrag steht oder nicht, leider. Gelebte Praxis. Und wenn ich für eine bestimmte Arbeit angestellt bin, möchte ich nicht als etwas anderes angestellt sein, auch wenn es nur formell ist. Daher interessiert mich, wieso es da solche Unterschiede gibt. Würfeln die Sachbearbeiter, während sie den Locher von rechts nach links stellen oder warum wird derselbe Job unterschiedlich betitelt und dementsprechend in der Praxis behandelt? Wo ist da die Richtschnur?

Spid

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #3 am: 15.09.2019 19:22 »
Meine obigen Ausführungen sind stets zutreffend, in der Theorie ebenso wie in der Praxis.

MultiKulti

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #4 am: 15.09.2019 21:10 »
 :D Ähhhhhh, ne. Wenn es in meiner Praxis so wäre, würde ich ja nicht fragen. Verträge mit Zusatzvereinbarung sind nun mal etwas anderes als Verträge in denen es keine gibt. Und das ist ja das Verwirrende. Warum. Keiner weiß es.

Spid

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #5 am: 15.09.2019 21:31 »
Wenn Du des verstehenden Lesens mächtig wärest und hinreichende Kenntnisse im fraglichen Bereich aufwiesest, würdest Du erkennen, daß Deine Vorbringungen ungeeignet sind, meine Ausführungen zu entkräften - ebenso wie Zusatzvereinbarungen nichts an tariflichen Regelungen ändern.

nichts_tun

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #6 am: 15.09.2019 23:29 »
Die ausführliche SV-Schilderung lässt eine konkrete Fragestellung vermissen. Sprich viel erzählt, wenig gesagt.

Es gelten Spids Ausführungen: 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr kraft TV-L. Bezeichnungen im Arbeitsvertrag sind irrelevant. Oder welches Problem, außer Bezeichnungen im AV und einer "gelebten Praxis", hast du denn?

The Witch

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #7 am: 16.09.2019 07:01 »
Nun ist mir bekannt geworden, dass (...) unterschiedliche (...) Ferienregelungen Anwendung finden.

Bei den Verträgen für weiterführende Schulen wird man schlicht als "Schulsozialarbeiter" eingestellt, Grundlage ist ein Erlass von 2008!! (...) Ein Erlass von 2018 ist auch vorhanden. Zur Urlaubsregelung sind 30 Tage angegeben, was an einer Schule natürlich nicht funktioniert, da keine Schüler oder Angebote in den Ferien vor Ort sind.

Ergänzend zu den - natürlich richtigen - Ausführungen der Vorredner: Der Erlass von 2018 beruft sich hinsichtlich Arbeitszeit- und Urlaubsregelung ausdrücklich auf den von 2008 (21-13 Nr. 6). Du wirst also damit rechnen müssen, auch zu Aktivitäten außerhalb der Schule herangezogen zu werden.

MultiKulti

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #8 am: 16.09.2019 17:59 »
😂 Klar. Deswegen steht im Arbeitsvertrag auch, das Zusatzvereinbarungen schriftlich vereinbart werden müssen 🤔

Ich lerne langsam, das irgendwie keiner weiß was er tut und warum 😂 Ich hab den falschen Job gelernt. Egal. Wird sich schon klären.

 

Spid

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #9 am: 16.09.2019 18:12 »
Es ist doch alles klar. Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag. Daß Die daran irgendwas nicht paßt, ist unbeachtlich.

MultiKulti

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #10 am: 16.09.2019 19:16 »
Es geht nicht darum das mir was nicht passt, mir geht es prima. Aber wenn hier schon nach einer Frage Leute wie frustrierte Ehefrauen reagieren, wundert mich auch nicht wie es in den Behörden so abgeht. Da kann man nur mit der üblichen dummen Floskel daher kommen. Schrecklich. Zum Glück gibt es Gewerkschaften und Personalräte. Denn die haben schon so einiges gerade gerückt, was die Theoretiker sich so zwischen 9-10 Uhr in Vollzeit so einfallen lassen 😂

MultiKulti

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #11 am: 16.09.2019 19:32 »
Denn leider wird der theoretische Tarifvertrag in der Praxis nicht gleich behandelt. Aber dass muss ja niemanden interessieren. Ich erkundige mich mal dort wo man wirklich Ahnung, auch von der Praxis  ;)

TV-Ler

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #12 am: 16.09.2019 19:42 »
Denn leider wird der theoretische Tarifvertrag in der Praxis nicht gleich behandelt.
Wie meinen?

Spid

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #13 am: 16.09.2019 19:47 »
Es ist völlig unbeachtlich, ob der Tarifvertrag abgeheftet, zusammengeknüllt oder sonst wie behandelt wird, es ändert nicht an seiner unmittelbaren Geltung. Da hilft auch kein Rumgenöle.

TV-Ler

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Antw:Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
« Antwort #14 am: 16.09.2019 19:50 »
Es scheint als habe der Kollege sich hier wieder abgemeldet ...
... die Antworten haben ihm möglicherweise nicht zugesagt.