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Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT
MultiKulti:
Hallo liebes Forum,
ich bin seit einigen Monaten neu angestellt als Sozialpädagoge für Multiprofessionelle Teams an weiterführenden Schulen. Diese Form des Arbeitsverhältnisses gibt es an Grundschulen für die Schuleingangsphase und bspw. an Realschulen, Gesamtschulen etc.
Nun ist mir bekannt geworden, dass es den Arbeitsverträgen für die MPT Stellen an Grund- und weiterführenden Schulen unterschiedliche Berufsbezeichnungen und evtl. Ferienregelungen Anwendung finden.
Bei den Grundschulverträgen wird man als "sozialpädagogische Fachkraft für Multiprofessionelle Teams in der Schuleingangsphase" bezeichnet, Grundlage ist ein Erlass von 2018. Zur Urlaubstagen gibt es keine Regelung, heißt Schulferien frei, bzw. nur für Vor- und Nachbereitung der Arbeit.
Bei den Verträgen für weiterführende Schulen wird man schlicht als "Schulsozialarbeiter" eingestellt, Grundlage ist ein Erlass von 2008!! Die Stelle war aber als "sozialpädagogische Fachkraft für Multiprofessionelle Teams im gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen" ausgeschrieben. Ein Erlass von 2018 ist auch vorhanden. Zur Urlaubsregelung sind 30 Tage angegeben, was an einer Schule natürlich nicht funktioniert, da keine Schüler oder Angebote in den Ferien vor Ort sind.
Wie kann ich mit der Sachlage denn nun umgehen? Bei der zuständigen Bezirksregierung konnte mir bisher nicht geholfen werden. Der Personalrat versucht Infos zu bekommen, aber wo niemand Ahnung hat kann man auch schwer Informationen erhalten. Ab 01.10. kann ich noch die Rechtsabteilung der Lehrergewerkschaft um Rat fragen.
Vielleicht kennt sich aber auch hier jemand aus und kann mir weiterhelfen, weil es schon einen Unterschied macht, ob ich eine Ferienregelung wie eine Lehrkraft habe oder irgendwelchen zwanghaften Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nachgehen muss, nur weil der Vertrag evtl. fehlerhaft ist, bei gleichem Entgelt.
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.
MultiKulti
Spid:
Ob im Arbeitsvertrag Deine Stelle als Sozialgedöns-irgendwas oder als Currywurst bezeichnet wird, ist tariflich ebenso unbeachtlich wie irgendwelche Erlasse. Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage, die Eingruppierung ergibt sich aus der auszuübenden Tätigkeit.
MultiKulti:
Hi,
rein theoretisch mag das stimmen, nur macht es einen Unterschied in der Praxis was auf dem Vertrag steht oder nicht, leider. Gelebte Praxis. Und wenn ich für eine bestimmte Arbeit angestellt bin, möchte ich nicht als etwas anderes angestellt sein, auch wenn es nur formell ist. Daher interessiert mich, wieso es da solche Unterschiede gibt. Würfeln die Sachbearbeiter, während sie den Locher von rechts nach links stellen oder warum wird derselbe Job unterschiedlich betitelt und dementsprechend in der Praxis behandelt? Wo ist da die Richtschnur?
Spid:
Meine obigen Ausführungen sind stets zutreffend, in der Theorie ebenso wie in der Praxis.
MultiKulti:
:D Ähhhhhh, ne. Wenn es in meiner Praxis so wäre, würde ich ja nicht fragen. Verträge mit Zusatzvereinbarung sind nun mal etwas anderes als Verträge in denen es keine gibt. Und das ist ja das Verwirrende. Warum. Keiner weiß es.
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