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Fehler im Arbeitsvertrag für Schulsozialarbeit / MPT

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Spid:
Wenn Du des verstehenden Lesens mächtig wärest und hinreichende Kenntnisse im fraglichen Bereich aufwiesest, würdest Du erkennen, daß Deine Vorbringungen ungeeignet sind, meine Ausführungen zu entkräften - ebenso wie Zusatzvereinbarungen nichts an tariflichen Regelungen ändern.

nichts_tun:
Die ausführliche SV-Schilderung lässt eine konkrete Fragestellung vermissen. Sprich viel erzählt, wenig gesagt.

Es gelten Spids Ausführungen: 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr kraft TV-L. Bezeichnungen im Arbeitsvertrag sind irrelevant. Oder welches Problem, außer Bezeichnungen im AV und einer "gelebten Praxis", hast du denn?

The Witch:

--- Zitat von: MultiKulti am 15.09.2019 12:45 ---Nun ist mir bekannt geworden, dass (...) unterschiedliche (...) Ferienregelungen Anwendung finden.

Bei den Verträgen für weiterführende Schulen wird man schlicht als "Schulsozialarbeiter" eingestellt, Grundlage ist ein Erlass von 2008!! (...) Ein Erlass von 2018 ist auch vorhanden. Zur Urlaubsregelung sind 30 Tage angegeben, was an einer Schule natürlich nicht funktioniert, da keine Schüler oder Angebote in den Ferien vor Ort sind.

--- End quote ---

Ergänzend zu den - natürlich richtigen - Ausführungen der Vorredner: Der Erlass von 2018 beruft sich hinsichtlich Arbeitszeit- und Urlaubsregelung ausdrücklich auf den von 2008 (21-13 Nr. 6). Du wirst also damit rechnen müssen, auch zu Aktivitäten außerhalb der Schule herangezogen zu werden.

MultiKulti:
😂 Klar. Deswegen steht im Arbeitsvertrag auch, das Zusatzvereinbarungen schriftlich vereinbart werden müssen 🤔

Ich lerne langsam, das irgendwie keiner weiß was er tut und warum 😂 Ich hab den falschen Job gelernt. Egal. Wird sich schon klären.

 

Spid:
Es ist doch alles klar. Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag. Daß Die daran irgendwas nicht paßt, ist unbeachtlich.

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