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Raucherpausen Regelung? vs Erholungspausen?
nichts_tun:
Das ist ein Thema, welches besser im Forum "allgemeine Diskussion" aufgehoben wäre.
Nur kurz zum Eingangspost: dies entscheidet der AG im Rahmen seiner inneren Organisation. Tarifliche und rechtliche Regelungsgegenstände sind dies nicht.
@Spid: Eine Ungleichbehandlung wäre aber kritikwürdig, wenn sie wesentlich Ungleiches gleich behandeln würde (das hat ja mal das BVerfG bezogen auf Art. 3 GG entschieden und es strahlt ins Arbeits- und Tarifrecht, afaik). Aber in den von dir benannten Beispielen natürlich nicht.
Max:
Bei uns gibt es dazu keine Regelung und es wird weder hierfür noch für Kaffeepausen, Mittagspausen, private Klatschrunden usw gestempelt.
Persönlich finde ich das nicht schlimm, da es zum Glück keine persönlichen Raucherbüros mehr gibt.
All diese Dinge fördern das Zusammentreffen von Kollegen und trägt zum oftmals beruflichen Austausch bei, nicht selten mit positiven Effekten.
Auch wenn mich so manche "Abwesenheit vom Arbeitsplatz" meiner Leute stört oder etwas exzessiv erscheint, muss man auch sehr stark abwägen, ob eine Regulierung hier eher in einen negativen Effekte auf die Arbeitsleistung umschlagen könnte. Gerade zu Zeiten des Wandels und knapper Personalresourcen ist man auch manchmal auf das Wohlwollen der Mitarbeiter angewiesen, und wenn man diese einschränkt verfliegt das schnell.
WasDennNun:
--- Zitat von: armerknecht am 15.09.2019 15:59 ---
--- Zitat ---Hatte noch gelesen das Nichtraucher im Schnitt 10% mehr Arbeitsleistung erbringen als Raucher , bei gleicher Bezahlung. Im Umkehrschluss würde es doch bedeuten das Nichtraucher 10% mehr Gehalt bekommen, sonst wäre es doch ungleichbehandlung???
--- End quote ---
das bezog sich glaub ich darauf wenn die Raucherpause bezahlt wäre
--- End quote ---
Bei uns sind die Kekspausen auch bezahlt und die Frühstückspausen werden bei einigen als Dienstbesprechung getarnt.
Es ist ja bekannt, dass bei einen 8h Tag die MA idR 6 h produktiv sind (egal ob rauchend oder nicht)
Wenn man da eingreifen will, dann soll man die Arbeitsleistung bewerten die der Raucher vs. Nichtraucher macht.
Und da sind dann einige Raucher trotz Raucherpausen performanter als Nichtraucher.
Ergo: Armselige Diskussion.
Der Nichtraucher der dem Raucher die Raucherpause neidet, soll sich eben besagte Keks, Fensterguck, Ei*schuakel pause gönnen.
PS Bin Ex-Raucher
Spid:
--- Zitat von: nichts_tun am 15.09.2019 16:48 ---Das ist ein Thema, welches besser im Forum "allgemeine Diskussion" aufgehoben wäre.
Nur kurz zum Eingangspost: dies entscheidet der AG im Rahmen seiner inneren Organisation. Tarifliche und rechtliche Regelungsgegenstände sind dies nicht.
@Spid: Eine Ungleichbehandlung wäre aber kritikwürdig, wenn sie wesentlich Ungleiches gleich behandeln würde (das hat ja mal das BVerfG bezogen auf Art. 3 GG entschieden und es strahlt ins Arbeits- und Tarifrecht, afaik). Aber in den von dir benannten Beispielen natürlich nicht.
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Es gibt ja den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser verbietet es aber lediglich, einzelne AN willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen heraus gegenüber anderen AN in vergleichbarer Lage zu benachteiligen.
nichts_tun:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.09.2019 17:03 ---
--- Zitat von: armerknecht am 15.09.2019 15:59 ---Bei uns sind die Kekspausen auch bezahlt und die Frühstückspausen werden bei einigen als Dienstbesprechung getarnt.
Es ist ja bekannt, dass bei einen 8h Tag die MA idR 6 h produktiv sind (egal ob rauchend oder nicht)
Wenn man da eingreifen will, dann soll man die Arbeitsleistung bewerten die der Raucher vs. Nichtraucher macht.
Und da sind dann einige Raucher trotz Raucherpausen performanter als Nichtraucher.
Ergo: Armselige Diskussion.
Der Nichtraucher der dem Raucher die Raucherpause neidet, soll sich eben besagte Keks, Fensterguck, Ei*schuakel pause gönnen.
PS Bin Ex-Raucher
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Den Unterschied, den es zum Raucher gibt, ist allerdings der, dass er nicht am Platz ist. Wenn der Nichtraucher mit seinem Nichtraucher-Kollegens schwatzt, ist er zumindest erreichbar ist.
@Spid: Genau. Dieser Grundsatz wird doch auch aus Art. 3 gG abgeleitet, oder?
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