Vor einigen Jahren bekam ich eine Abmahnung, weil ich bei Facebook einen Beitrag während der Kernarbeitszeit (9 bis 15 Uhr) geschrieben habe. Der Arbeitgeber konnte es nachweisen, weil er anhand der elektronischen Zeiterfassung genau nachweisen konnte, dass ich an dem besagten Tag am Arbeitsplatz anwesend war, als der Beitrag bei Facebook geschrieben wurde. Einen Satz bestehend aus lediglich drei Wörtern habe ich mit dem Smartphone geschrieben, als ich auf dem Klo war. Mehr konnte mir der Arbeitgeber diesbezüglich nicht nachweisen. Mag sich lächerlich anhören, aber ich bekam dafür tatsächlich eine Abmahnung. Eigentlich wollte mir der Arbeitgeber etwas anderes vorwerfen, aber das konnte er mir nicht nachweisen. Ist die Abmahnung nach eurem Rechtsgefühl rechtmäßig erfolgt? Ich bezweifel das. Drei Wörter tippe ich in weniger als einer Minute. Wenn es danach gehen würde, dann könnte man ja auch für jedes kurze private Telefongespräch abgemahnt werden. Aber ist wie gesagt schon mehr als 5 Jahre her. Ist auch fraglich, ob die Abmahnung überhaupt noch in meiner Personalakte liegt.