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Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
DiVO:
--- Zitat von: nirvana am 19.09.2019 10:35 ---Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor und, oder wir reden aneinander vorbei? Ich schrieb ja "nicht offensichtlich ungeeignet", was ja bedeutet, dass die Anforderungen aus der Stellenanzeige erfüllt sind.
Die Frage, ob in einem solchen Fall auch die Kirche ... von wegen Kirchenrecht, kein PR, sondern MAV, als Körperschaft des öffentlchen Rechts, auch solche Schwerbehinderten einladen müssen oder ob die Kirche da auch (noch) Freiheiten hat.
--- End quote ---
Es gibt in den einzelnen Landeskirchen von der jeweiligen Rechtsabteilungen die Empfehlung schwerbehinderte Bewerber unabhängig von ihrer fachlichen Eignung zum Bewerbungsgespräch einzuladen, um eventuellen Klagen aus dem Weg zu gehen. Wieso ist das so? Das BAG hat bisher häufig pro Kirche entschieden, das EuGH hat diese Urteile in der jüngeren Vergangenheit immer revidiert und contra Kirche entschieden. Deshalb wird versucht potentiellen Klagen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen oder im worst case außergerichtlich einigen.
nirvana:
--- Zitat von: DiVO am 20.09.2019 10:29 ---
--- Zitat von: nirvana am 19.09.2019 10:35 ---Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor und, oder wir reden aneinander vorbei? Ich schrieb ja "nicht offensichtlich ungeeignet", was ja bedeutet, dass die Anforderungen aus der Stellenanzeige erfüllt sind.
Die Frage, ob in einem solchen Fall auch die Kirche ... von wegen Kirchenrecht, kein PR, sondern MAV, als Körperschaft des öffentlchen Rechts, auch solche Schwerbehinderten einladen müssen oder ob die Kirche da auch (noch) Freiheiten hat.
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Es gibt in den einzelnen Landeskirchen von der jeweiligen Rechtsabteilungen die Empfehlung schwerbehinderte Bewerber unabhängig von ihrer fachlichen Eignung zum Bewerbungsgespräch einzuladen, um eventuellen Klagen aus dem Weg zu gehen. Wieso ist das so? Das BAG hat bisher häufig pro Kirche entschieden, das EuGH hat diese Urteile in der jüngeren Vergangenheit immer revidiert und contra Kirche entschieden. Deshalb wird versucht potentiellen Klagen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen oder im worst case außergerichtlich einigen.
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Interessant! Haben Sie ein solches "Papier"?
Mask:
Auf was konkret soll dieser Thread den hinauslaufen wenn die Frage erlaubt ist ? Sind sie schwerbehindert und nicht eingeladen worden und erwägen nun auf Schadensersatz zu klagen ? Sind sie Personalrat / Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen bei der Kirche und vertreten eine andere Auffassung als ihre Personalabteilung?
nirvana:
--- Zitat von: Mask am 22.09.2019 09:27 ---Auf was konkret soll dieser Thread den hinauslaufen wenn die Frage erlaubt ist ? Sind sie schwerbehindert und nicht eingeladen worden und erwägen nun auf Schadensersatz zu klagen ? Sind sie Personalrat / Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen bei der Kirche und vertreten eine andere Auffassung als ihre Personalabteilung?
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Bitte EP lesen. Im Zuge der weiteren Beiträge, haben sich weitere Fragen ergeben. Ich kenne mich (noch) nicht mit den arbeitsrechtlichen Gepflogenheiten der Kirche aus.
DiVO:
--- Zitat von: nirvana am 22.09.2019 09:17 ---
--- Zitat von: DiVO am 20.09.2019 10:29 ---
--- Zitat von: nirvana am 19.09.2019 10:35 ---Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor und, oder wir reden aneinander vorbei? Ich schrieb ja "nicht offensichtlich ungeeignet", was ja bedeutet, dass die Anforderungen aus der Stellenanzeige erfüllt sind.
Die Frage, ob in einem solchen Fall auch die Kirche ... von wegen Kirchenrecht, kein PR, sondern MAV, als Körperschaft des öffentlchen Rechts, auch solche Schwerbehinderten einladen müssen oder ob die Kirche da auch (noch) Freiheiten hat.
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Es gibt in den einzelnen Landeskirchen von der jeweiligen Rechtsabteilungen die Empfehlung schwerbehinderte Bewerber unabhängig von ihrer fachlichen Eignung zum Bewerbungsgespräch einzuladen, um eventuellen Klagen aus dem Weg zu gehen. Wieso ist das so? Das BAG hat bisher häufig pro Kirche entschieden, das EuGH hat diese Urteile in der jüngeren Vergangenheit immer revidiert und contra Kirche entschieden. Deshalb wird versucht potentiellen Klagen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen oder im worst case außergerichtlich einigen.
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Interessant! Haben Sie ein solches "Papier"?
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Ja. Es wurde auch mehrfach bei Tagungen auf dieses Thema hingewiesen und es wurden entsprechende Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Und nein, ich schicke die Dokumente online nicht weiter.
Kleine Ergänzung: es gibt auch Bundesländer, die so verfahren und z.B. unabhängig von der Qualifikation pauschal jeden Schwerbehinderten zum Bewerbungsgespräch einladen.
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