Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Unklare Eingruppierung und TD
Skotch:
Guten Abend zusammen,
kurz die Vorgeschichte zu meinem Anliegen:
Ich habe nach meiner Ausbildung zum Chemielaboranten noch Chemie studiert und einen Bachelorabschluss erlangt. In der Arbeitsgruppe, in der ich meine Bachelorarbeit geschrieben habe und als Student gearbeitet habe, ist eine Stelle als Technischer Assistent kurzfristig frei geworden und ich konnte die Stelle übernehmen, da ich bereits gut eingearbeitet war.
Die Haushaltsstelle war die letzten 9 Jahre bei 3 verschiedenen Angestellten entsprechend der Tätigkeitsdarstellung von 2 verschiedenen Sachbearbeitern als E9 eingestuft. Exakt die Selbe TD habe ich erhalten.
Mir wurde sehr kurzfristig vor Vertragsunterzeichnung von der Sachbearbeiterin der Personalabteilung telefonisch mitgeteilt, dass...
1. Die Eingruppierung der Stelle die letzten Jahre fehlerhaft war und nur einer E6 entspricht
2. Meine Ausbildung zum Chemielaboranten + Bachelorabschluss nicht für eine E9 ausreicht und der Ausbildung zum Technischen Assistenten entspricht.
Meine Fragen wären jetzt zu 1.: Kann die TD so einfach wieder von einer E9 in eine E6 runtergestuft werden? Wie kann ich diese Entscheidung nachvollziehen? Zu 2.: Ist es mir mit meiner Ausbildung + Bachelor wirklich nicht möglich eine E9 zu erreichen bzw. mit einem Technischen Assistenten gleichgestellt zu werden?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Die Nachricht der Personalabteilung kam sowohl für mich, als auch für meinen Fachvorgesetzten sehr überraschend. Da ich bereits exmatrikuliert war und mir die Arbeit sehr gefällt, habe ich den Vertrag unterschrieben. Eine schriftliche Stellungnahme der PA wurde sowohl mir, als auch meinem Fachvorgesetzten, stets verweigert und auf Telefonate verwiesen...
LG und einen schönen Abend,
Skotch
Spid:
1. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ergibt sich aus der Entgeltordnung.
1. Ersteres ja, letzteres nein.
Skotch:
Vielen Dank für deine Antwort.
Könntest du das noch etwas ausführen wie sich das genau begründet? In der Entgeltordnung heißt es ja unter 22.3 Technischer Assistent E9a: Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Rattgeber:
Eben, entsprechende Tätigkeiten - dafür gibt es bisher einfach zu wenige Informationen in was diese Tätigkeiten bestehen. Die Ausbildung / Erreichten Abschlüsse sind für die Eingruppierung irrelevant.
Es zählt lediglich die auszuübende Tätigkeit.
Grüße
Skotch:
So wie ich die Personalsachbearbeiterin verstanden habe, hätte ich, selbst wenn die Tätigkeit einer E9 entspricht, nicht die nötigen Qualifikationen für diese. Das Überblicke ich leider nicht...
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version