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Unklare Eingruppierung und TD

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Rattgeber:
Unsinn, sonstige Beschäftigte erreichen die E15 (in nur einem Fall) ohne jede Ausbildung... nur die Tätigkeit zählt!

Skotch:
Das heißt, wenn die Tätigkeitsdarstellung aktualisiert bzw. korrigiert wird und auf eine E9 hochgestuft wird, dass es dann keine Probleme mit meiner Besetzung geben sollte?

Rattgeber:
Wenn die Tätigkeit der Eingruppierung E9 entspricht ist der Tarifbeschäftigte nach dieser einzugruppieren. Daran ändert auch die Rechtsauffassung des Arbeitgeber nichts ...

Es geht ausschließlich um die auszuübende Tätigkeit, immer! Allerdings kann Dr. Dr. Drr Prof. auch in  E4 bezahlt werden, wenn er nur den Hof kehrt.

Udn so ist es auch in die andere Richtung - es ist also zumeist unerheblich ob Sie nur einen Bachelor, ein Diplom oder was auch immer haben...
Besonders in den unteren Entgeldgruppen ...

Spid:

--- Zitat von: Skotch am 17.09.2019 21:44 ---Vielen Dank für deine Antwort.
Könntest du das noch etwas ausführen wie sich das genau begründet? In der Entgeltordnung heißt es ja unter 22.3 Technischer Assistent E9a: Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

--- End quote ---

Deine Frage bezog sich auf die E9, nicht die E9a oder E9b. Und auf die Gleichstellung mit dem Technischen Assistenten. Weder wird es Dir möglich sein, zukünftig die E9 in Ermangelung derselben zu erreichen noch gibt es tariflich eine Gleichstellung Deiner Bildungsabschlüsse mit dem Technischen Assistenten.

WasDennNun:

--- Zitat von: Rattgeber am 17.09.2019 22:20 ---Unsinn, sonstige Beschäftigte erreichen die E15 (in nur einem Fall) ohne jede Ausbildung... nur die Tätigkeit zählt!

--- End quote ---
und auch wenn sie nicht sonstiger Beschäftigter sind, dann würden sie halt nur E14 ausgezahlt bekommen.

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